Das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) bedeutet (neben einer heftigen Diskussion von Expertinnen und Experten über mögliche Chancen und Risiken) auch neue Herausforderungen für Verantwortliche im Arbeitsschutz. Seit 1. April 2024 können Erwachsene Cannabis legal konsumieren. Arbeitgebende müssen Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren und geeignete Maßnahmen festlegen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Viele weitere Informationen gibt es in einem aktuellen Artikel, der im Haufe-Verlag erscheint. https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/cannabis-legalisierung-konsequenzen-fuer-arbeitsschutz_92_609282.html
Wie sollten Arbeitgebende mit Beschäftigten umgehen, die offensichtlich unter dem Einfluss von Cannabis stehen? Antworten auf diese und andere Fragen finden Arbeitgebende auf der Webseite des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).