Nachgehende Vorsorge – was, wann, wie, wo – das Angebot der Gesetzlichen Unfallversicherung

Donnerstag, 19.10.2017,
14:00 – 17:00 Uhr
2. OG, Raum 28

Federführung: Institut für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten treten häufig erst einige Zeit nach Belastungsbeginn und oft lange nach dem Beschäftigungsende auf. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, nach Ende bestimmter Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne einer sogenannten „nachgehenden Vorsorge“ gemäß der Verordnung für arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) durchzuführen. Anlässe für nachgehende Vorsorge sind Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen und Gemischen der Kategorie 1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nachgehende Vorsorge Beschäftigten und ehemals Beschäftigten anzubieten. Diese Pflicht überträgt er nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf den zuständigen Gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Die Unfallversicherungsträger betreiben unter dem Dach von „DGUV Vorsorge“ verschiedene Einrichtungen, um die nachgehende Vorsorge von Versicherten auch über das Beschäftigungsende hinaus sicherzustellen. Die Veranstaltung stellt ausgehend von der Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen das umfassende Angebot der Gesetzlichen Unfallversicherung zur nachgehenden Vorsorge vor und diskutiert die Perspektiven dieses Angebots.

Uhrzeit Programm
Moderation:
Prof. Dr. Thomas Brüning, IPA
Dr. Matthias Kluckert, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
14:00 Begrüßung und Einführung
Dr. Matthias Kluckert, BG RCI
Prof. Dr. Thomas Brüning, IPA
14:15 Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der nachgehenden Vorsorge
Marcus Hussing, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
14:40 Organisation der nachgehenden Vorsorge – die Unfallversicherung übernimmt Unternehmerpflichten
Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
15:05 Pause
15:20 Das LD-HRCT-Angebot – nachgehende Vorsorge zur Früherkennung asbestverursachter Lungentumoren
Prof. Dr. Volker Harth, Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM)
15:45 Für Unternehmen und Versicherte: die Zentrale Expositionsdatenbank
Dr. Roger Stamm, Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
16:10 Podiumsdiskussion zu den Perspektiven der nachgehenden Vorsorge
Moderatoren / Referenten / Auditorium
16:35 Nachfragen und Diskussion
17:00 Ende