Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz – die neue Arbeitsschutzverordnung EMFV
Dienstag, 17. Oktober,
9:30 – 12:30Uhr
2. OG, Raum 27
Federführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Die europäische Richtlinie 2013/35/EU über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder (EMF) vom 26. Juni 2013 verpflichtete die Bundesregierung zur Umsetzung in nationales Recht. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung ist deshalb die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV), die am 19. November 2016 in Kraft trat. Die EMF-Verordnung soll durch Technische Regeln konkretisiert werden. Die seit 2001 gültige Unfallverhütungsvorschrift DGUV 15 „Elektromagnetische Felder“ (bisherige Bezeichnung BGV B11) wird dann aufgehoben.
Es wird dargelegt, was sich aus der Anwendung der neuen EMF-Verordnung für Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz ergibt. Biophysikalische Grundlagen des Grenzwertkonzeptes für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder werden erläutert, insbesondere die physiologisch relevanten Parameter und die Festlegungen zu Auslöseschwellen und Expositionsgrenzwerten. Außerdem wird auf praxisbezogene Aspekte der Tätigkeit von Sicherheitsfachkräften bzw. Betriebsärzten eingegangen und mit der Erläuterung von EMF-Wirkungen auf den menschlichen Organismus verbunden. Es werden industrielle Anlagen mit Auftreten von EMF (wie induktive Erwärmung, Schweißerarbeitsplätze) gezeigt und auf Schutzmaßnahmen hingewiesen. Die Bedeutung und steigende Anwendung von Simulationsverfahren wird mit Beispielen aus der betrieblichen Praxis belegt.
Immer häufiger ist von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt zu entscheiden, ob eine Gefährdung des Trägers eines aktiven oder passiven Implantats durch die Beeinflussung des Implantates auf Grund von EMF am Arbeitsplatz besteht.
Daher ist die Beurteilung der Sicherheit von Implantatträgern gegenüber EMF ein weiterer Veranstaltungs-Schwerpunkt. Es wird die Nutzung von Forschungsergebnissen (u. a. zur Störfestigkeit von Herzschrittmachern) gerade auch für die betriebliche Praxis demonstriert. Dazu gehören auch Hinweise auf Maßnahmen zur Verhinderung von negativen Folgen für den Implantatträger. Die mögliche Störbeeinflussung eines Implantates kann nur im Rahmen einer EMF-Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz bestimmt werden.
Uhrzeit | Programm |
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Moderation: Dr. Hannelore Neuschulz, BAuA |
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9:30 | Einführung und EMF-Schutzkonzept mit Auslöseschwellen und Expositionsgrenzwerten Dr. Hannelore Neuschulz, BAuA |
9:45 | Die neue Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV Dr. Georg Hilpert, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) |
10:10 | Anwendung der neuen EMF-Verordnung mit Hinweisen für Sicherheitsfachkräfte Peter Jeschke, BAuA |
10:35 | EMF-Expositionsbewertung mit Praxisbeispielen Claudine Neumann, Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung |
11:00 | Pause |
11:15 | Implantatträger an Arbeitsplätzen mit EMF Stephan Joosten, Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) Dominik Stunder, Forschungszentrum für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit (femu) Aachen |
12:05 | Nachfragen und Diskussion |