Biostoffe – Neue Wege bei der Gefährdungsbeurteilung

Dienstag, 17. 10.2017,
9:30 – 12:30 Uhr
EG, Raum 01

Federführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Grundlegendes Element des Arbeitsschutzes ist die Beurteilung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz. Biostoffe können dabei einen Teil der Gefährdungen ausmachen. Seit der Neufassung der Biostoffverordnung 2013 entfallen für nicht gezielte Tätigkeiten außerhalb von Laboratorien, der Versuchstierhaltung, der Biotechnologie und des Gesundheitsdienstes die formalen Anforderungen zur Klassifizierung der Infektionsgefährdung.
Vor diesem Hintergrund wurde die TRBA 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ überarbeitet. Sowohl die eingeführten Konventionen bei der Beurteilung von Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung als auch die Berücksichtigung psychischer Belastungen beim Arbeiten mit Biostoffen werden vorgestellt.

Uhrzeit Programm
Moderation:
Dr. Annette Kolk, Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Gerd Schneider, IFA
9:30 Begrüßung und Einführung
Dr. Annette Kolk, IFA
Gerd Schneider, IFA
9:45 TRBA 400 – Neue Wege bei der Gefährdungsbeurteilung
Dr. Stefan Mayer, Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)
10:10 TRBA 400 – Praxisbeispiel Schimmelpilzsanierung
Dr. Annette Kolk, IFA
10:35 Psychische Belastungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen
Dr. Gabriela Förster, Volkswagen
11:00 Pause
11:15 Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung: Die GESTIS-Biostoffdatenbank
Dr. Beatrice Spottke, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
11:40 Das Technische Regelwerk aktuell – Neues aus dem ABAS
Silke Hopf, BAuA
12:05 Nachfragen und Diskussion