Reform des Berufskrankheitenrechts

Mittwoch, 18.10.2017
9:30 – 12:30 Uhr
2. OG, Raum 26

Federführung: IG Metall

Das Recht, nach dem die Anerkennung der Berufskrankheiten geregelt ist, muss reformiert werden. Darin sind sich alle Akteure einig. Dieser Reformbedarf betrifft insbesondere das SGB VII. Auf Initiative der IG Metall hin wurde in den vergangenen Jahren intensiv in unterschiedlichen Gremien über die Defizite des Berufskrankheitenrechtes beraten. So haben die Bundesländer ihre Anforderungen an die Bundesregierung hinsichtlich der notwendigen Reformschritte formuliert. Die Anerkennungsvoraussetzungen für die Betroffenen sollen erleichtert werden. Des Weiteren sprechen sich die Bundesländer dafür aus, die Voraussetzungen für die Festlegung von Berufskrankheiten durch den Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten zu verbessern. Dafür ist auch mehr Forschung im Bereich arbeitsbedingter Erkrankungen und ihrer Verursachung erforderlich. Ein sozialpolitischer Ausschuss soll die Entwicklungen begleiten.
Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Anforderungen an die Weiterentwicklung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Anerkennung von Berufskrankheiten konkretisiert. Zudem wurden die internen Verfahrensabläufe in den Berufsgenossenschaften bei der Anerkennung überprüft und weiterentwickelt. Auf der Grundlage dieser Positionierungen sind konkrete Reformmaßnahmen realisierbar. In der gemeinsamen Veranstaltung von IG Metall und Bundesländern werden der aktuelle Sachstand und die zentralen Anforderungen an eine Reform dargelegt und erläutert. Vertreter der Gewerkschaften, Arbeitgeber, Berufsgenossenschaften, der Länder sowie des BMAS stellen ihre jeweiligen Positionen vor. Nächste Schritte im Reformprozess werden deutlich herausgearbeitet.

Uhrzeit Programm
Moderation:
Heinz Fritsche, IG Metall Vorstand
Dr. Gerhard Bort, Staatlicher Gewerbearzt, Stuttgart
9:30 Begrüßung und Einführung
Heinz Fritsche, IG Metall Vorstand
Dr. Gerhard Bort, Staatlicher Gewerbearzt, Stuttgart
9:40 Reforminitiative der IG Metall – kurzer Rückblick auf die bisherigen Debatten und Schwerpunkte
Petra Müller-Knöß, IG Metall Vorstand
10:00 Die Anerkennung von Berufskrankheiten und daraus resultierende Anforderungen an eine Reform des BK-Rechtes
Dr. Thomas Nauert, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
10:20 Weiterentwicklungen im Recht (und in der Praxis) der Berufskrankheiten aus der Sicht der DGUV
Stefanie Palfner, DGUV
10:40 Der DGUV-Vorschlag – Kommentierung aus der Sicht der Arbeitgeber
Michael Weberink, Gesamtverband Steinkohle
11:00 Pause
11:15 Reform des BK-Rechtes aus der Sicht eines UV-Trägers – Wie können Erfahrungen aus der Praxis eines UV- Trägers einfließen?
Isabel Dienstbühl, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
11:40 Wann kommt die Reform des Berufskrankheitenrechtes? Welche Reformschritte gehören jetzt auf die politische Tagesordnung?
Podiumsdiskussion mit den Referentinnen und Referenten
12:30 Ende