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Biozidrückstände in Lebensmitteln – ein Risiko für Verbraucher?

Grundsätzlich gilt, dass Biozidprodukte nur zugelassen werden dürfen, wenn sie keine unannehmbaren Auswirkungen – weder selbst noch aufgrund ihrer Rückstände – auf die Gesundheit von Menschen oder Tieren haben. Daher gilt es, um Rückstände in z. B. Lebensmitteln zu vermeiden, zu erkennen wann eine Rückstandsbewertung erforderlich ist und für diese die richtigen Annahmen zu treffen.

Im Rahmen der Veranstaltung widmet sich daher jeweils ein Vortrag dem Basiswissen zur Rückstandsbewertung, den Rückständen aus Biozid-Anwendungen im Lebensmittelbereich, Rückständen aus Biozid-Anwendungen in der Nutztierhaltung sowie der Risikobewertung für Haus- und Nutztiere.

Weitere Informationen zum Online Seminar “Zulassung von Biozidprodukten – Anforderungen, Erfahrungen und Erkenntnisse”  finden Sie hier.