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Beim Planen, Bauen und Umbauen von Arbeitsstätten sowie im Vollzug des Arbeitsstättenrechts treten in der Praxis regelmäßig Fragestellungen hinsichtlich abweichender Anforderungen von Arbeitsstätten- und Bauordnungsrecht auf. Dies betrifft beispielsweise Geländerhöhen und Absturzsicherungen, Fluchtwege, Raumhöhen sowie die barrierefreie Gestaltung. Zudem ergeben sich Fragen nach dem Erfordernis zur Anpassung bestehender Gebäude und Einrichtungen, wenn sich die rechtlichen Vorgaben ändern. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält hierzu verschiedene Übergangsvorschriften. Die konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) enthalten weitere Übergangsregelungen. Den im Bauordnungsrecht bekannten “Bestandsschutz” kennt das Arbeitsstättenrecht jedoch grundsätzlich nicht.

  • Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsstättenrecht, Aktivitäten des ASTA
  • KAN-Rechtsgutachten zum Spannungsfeld zwischen Normung, Bauordnungs- und Arbeitsstättenrecht – Inhalte, Ergebnisse
  • ASTA-Projektgruppe zum Zusammenwirken von Arbeitsstätten- und Bauordnungsrecht – Inhalte, Ergebnisse

Weitere Informationen zum Dresdner Treffpunkt “Aktuelles zum Arbeitsstättenrecht und Erkenntnisse zum Zusammenwirken von Arbeitsstätten- und Bauordnungsrecht” finden Sie hier.