Viele Unternehmen stehen vor der Aufgabe, die aktuellen Herausforderungen der steigenden Arbeitsdichte, des zunehmenden Zeit- und Leistungsdrucks sowie der wachsenden Beanspruchung durch psychische und physische Belastungsfolgen am Arbeitsplatz (um nur einige zu nennen) zu meistern. Der Führungskraft kommt dabei eine entscheidende Rolle zu – zusätzlich zu den obligatorischen Aufgaben ist nun auch der Arbeitsschutz und die gesundförderliche Führung gefordert, diese Herausforderungen bewältigen zu können. Doch was heißt das konkret? Welche Handlungsfelder haben wir als Betrieb und/oder Führungskraft im Arbeits- und Gesundheitsschutz?
In unserer Session „Jetzt auch noch gesundheitsförderliche Führung? – Was ist damit gemeint und wie kann das entweder als Führungskraft oder im Arbeitsschutz sinnvoll umgesetzt werden.“ werden wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten, welche Strategien, Handlungsfelder und relevante Instanzen für die Bewältigung dieser Herausforderungen bereitstehen. Sie erhalten fachliche Impulse in Form aktueller Forschung der Arbeitspsychologie. Dabei liegt der Fokus darauf, welche Arbeitsmerkmale durch Führung und auch Arbeitsschutzmaßnahmen gestaltet werden kann. So sind beispielsweise viele Arbeitsplätze nicht immer im direkten persönlichen Kontakt mit der Führungskraft, die Arbeitsmerkmale wirken jedoch stets auf Personen, egal ob im Homeoffice oder „im Betrieb“ – für eine gesundes Arbeiten braucht es eben auch die indirekte Führung durch Arbeitsbedingungen, welche u. a. durch den Arbeitsschutz gestärkt werden.
Frei nach dem Motto „Mach dir erstmal ein Muster, dann wird dir vieles bewusster!“ werden wir Handlungsempfehlungen und konkrete Vorgehensweisen erarbeiten.
Zielgruppen: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Betriebs-/Arbeitsmediziner, Betriebs- und Personalrat, Personalwesen/Verwaltung, Arbeitsorganisation, Gesundheitsmanagement, Ausbilder, Trainer, Berater, Management, Führung
Zur besseren Lesbarkeit wird im Text auf die gleichzeitige Nennung aller Geschlechter verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter gleichermaßen.