Raum:
1. OG, Raum 8, CCD Süd / 1st Floor, Room 8, CCD So
Thema:
Veranstaltungen für spezielle Branchen, Verkehrssicherheit, Zielgruppen und/oder Netzwerke
Präsentationsart:
Vortragsveranstaltung
Dauer:
90 Minuten
„Forum Arbeitsschutzverwaltung“ ist ein persönliches Treffen engagierter Angehöriger der Arbeitsschutzverwaltungen (ASV) von Bund und Ländern, Forschungseinrichtungen und Unfallversicherungsträgern (UVT).
Am 30.12.2020 wurde das „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ bekanntgemacht. U.a. wurde eine Mindestbesichtigungsquote definiert, die bis 2026 zu erreichen ist. Eine Vielzahl neuer Mitarbeiter sollte dazu eingestellt und ausgebildet werden. Erfolge und offene Punkte bei den Erwartungen werden aus Sicht der Länder benannt.
UVT und staatliche ASV haben das gleiche Ziel: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Jedoch haben beide Träger jenseits des Kernbereichs der Überwachung unterschiedliche Aufgaben. Wie kann die Zusammenarbeit von UVT und ASV bei der Umsetzung von Arbeitsschutz in den Betrieben effektiv gestaltet werden, welche Grundlagen sind hierfür erforderlich?
Eine komplett neue Datenbankstruktur für die ASV wird benötigt. Aus einer Unterarbeitsgruppe des LASI wird berichtet, was eingeführt und erprobt ist, und was in absehbarer Zukunft fertig sein wird.
Die Anzeige unverantwortlicher Zustände im Arbeitsschutz bei der ASV ist für Arbeitnehmer das letzte Mittel, den Mindestschutz zu erlangen. Die Anzeige erfolgt in der Regel nicht anonym, und wenn ist die Quelle durch Akteneinsicht oft leicht zu ermitteln. Zunehmend werden zur Entdeckung der Quellen Informationsfreiheitsgesetze und Akteneinsicht nach VwVfG missbraucht. Die Frage des Quellenschutzes wird beleuchtet.
14:45 Uhr
Begrüßung und Einführung
Details anzeigen
Autor:in:
Dr. Bernhard Räbel | Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter (VDGAB) e.V. | Germany
„Forum Arbeitsschutzverwaltung“ ist ein persönliches Treffen engagierter Angehöriger der Arbeitsschutzverwaltungen (ASV) von Bund und Ländern, Forschungseinrichtungen und Unfallversicherungsträgern (UVT). Am 30.12.2020 wurde das „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ bekanntgemacht. U.a. wurde eine Mindestbesichtigungsquote definiert, die bis 2026 zu erreichen ist. Eine Vielzahl neuer Mitarbeiter sollte dazu eingestellt und ausgebildet werden. Erfolge und offene Punkte bei den Erwartungen werden aus Sicht der Länder benannt. UVT und staatliche ASV haben das gleiche Ziel: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Jedoch haben beide Träger jenseits des Kernbereichs der Überwachung unterschiedliche Aufgaben. Wie kann die Zusammenarbeit von UVT und ASV bei der Umsetzung von Arbeitsschutz in den Betrieben effektiv gestaltet werden, welche Grundlagen sind hierfür erforderlich? Eine komplett neue Datenbankstruktur für die ASV wird benötigt. Aus einer Unterarbeitsgruppe des LASI wird berichtet, was eingeführt und erprobt ist, und was in absehbarer Zukunft fertig sein wird. Die Anzeige unverantwortlicher Zustände im Arbeitsschutz bei der ASV ist für Arbeitnehmer das letzte Mittel, den Mindestschutz zu erlangen. Die Anzeige erfolgt in der Regel nicht anonym, und wenn ist die Quelle durch Akteneinsicht oft leicht zu ermitteln. Zunehmend werden zur Entdeckung der Quellen Informationsfreiheitsgesetze und Akteneinsicht nach VwVfG missbraucht. Die Frage des Quellenschutzes wird beleuchtet.
14:50 Uhr
5 Jahre Arbeitsschutzkontrollgesetz – Wo stehen wir?
Details anzeigen
Autor:in:
Steffen Röddecke | Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter (VDGAB) e.V.
Durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde im Jahr 2020 für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder eine verbindliche Mindestbesichtigungsquote von 5 Prozent der Betriebe ab 2026 eingeführt.
In dem Vortrag sollen die Entwicklungen der staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder auf dem Weg zur Umsetzung der Quote näher erläutert werden. Insbesondere werden die Inhalte und die Umsetzung der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Mindestbesichtigungsquote (MBQVwV) hinsichtlich Mindestinhalte der Betriebsbesichtigungen, Auswahl der Betriebe und Datenübermittlung an den Bund vorgestellt. Konnte das Ziel der Mindestbesichtigungsquote, den Personalabbau in den Arbeitsschutzverwaltungen zu stoppen und umzudrehen, erreicht werden?
Ein Resümee nach fünf Jahren zeigt die ersten Ergebnisse von qualitativen wie auch quantitativen Vorgaben für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder und auch die unterschiedlichen Herangehensweisen der einzelnen Bundesländer.
15:10 Uhr
Zusammenarbeit von UVT und ASV bei der Umsetzung von Arbeitsschutz in den Betrieben – Synergien nutzen
Details anzeigen
Autor:in:
Susanne Friederichs | Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter (VDGAB) e.V. | Germany
Unfallversicherungsträger (UVT) und die staatliche Arbeitsschutzverwaltungen (ASV) haben das gleiche Ziel: Die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Jedoch haben beide Träger jenseits des Kernbereichs der Überwachung unterschiedliche Aufgaben.
Der Vortrag beschreibt, wie die Zusammenarbeit von UVT und ASV bei der Umsetzung von Arbeitsschutz in den Betrieben - innerhalb und außerhalb der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) - effektiv gestaltet werden kann und welche Grundlagen hierfür erforderlich sind. Das duale Arbeitsschutzsystem bietet die Möglichkeit, dass die UVT und ASV ihre Stärken nutzen und somit den Arbeitsschutz als wichtigen Faktor bei der Stärkung der Betriebe gerade in Zeiten des Fachkräftemangels in Deutschland weiterentwickeln können.
15:30 Uhr
Legal, rechtsicher und rechtmäßig, trotz Einsatz von Software im Vollzug?
Details anzeigen
Autor:in:
Armin Steinhoff | Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter e.V. | Germany
Entwicklung und Weiterentwicklung von Fachverfahren, Umsetzung des OZG,
Datenweiterleitung im Rahmen der GDA oder an die Bundesfachstelle für Sicherheit
und Gesundheit bei der Arbeit, Datenaustausch gemäß Arbeitsschutzgesetz - viel wird
von Arbeitsschutzverwaltungen verlangt. Daneben wünschen sich Sachbearbeitungen
schlanke Prozesse ohne Medienbrüche. Welchen Einfluss haben Datenschutz und
Informationssicherheit auf Entwicklungen? Was kann die Legalität und Rechtmäßigkeit
des Behördenhandelns beeinflussen? Praxisnahe Anmerkungen aus der Sicht eines
Nicht-Juristen.
15:50 Uhr
Informationsfreiheitsgesetze und Akteneinsichtsrecht vs. Schutz der Identität von Beschwerdeführenden
Details anzeigen
Autor:in:
Prof. Dr. Wolfhard Kohte | Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Germany
Der Hinweisgeberschutz ist für die Aufsicht im Arbeitsschutz elementar. Nachdem einzelne Hinweisgeber gekündigt worden waren, wurden bereits vor 1990 einzelne Behörden durch Dienstanweisungen verpflichtet, die persönlichen Daten der Hinweisgeber nicht weiterzugeben. In NRW wurde 2012 ein Beschwerdemanagement mit Vertraulichkeitsgebot eingeführt. Dieses Gebot ist auch zu beachten, wenn solche Erlasse fehlen. Verwaltungsgerichte haben anerkannt, dass zum Schutz wichtiger Rechtsgüter, z.B. Leben und Gesundheit, persönliche Daten über Hinweisgeber nicht herausgegeben werden dürfen (OVG Münster DVBl 2010, 1516).
Die Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937/EU (Whistleblowing) verlangt in Art. 16, dass Behörden die Identität der Hinweisgeber geheim halten. Dieses Gebot ist durch § 8 des Hinweisgeberschutzgesetzes konkretisiert worden. Das Vertraulichkeitsgebot gilt mit Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig falscher Informationen zunächst für alle internen und externen Informationsstellen. Wenn die Arbeitsschutzbehörden nicht als solche Stellen qualifiziert worden sind, greift § 8 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes ein, weil auch Hinweisgeber geschützt werden, die sich an eine dafür nicht vorgesehene Stelle wenden. In jedem Fall ist daher der Hinweisgeberschutz ein elementarer Bestandteil der heutigen Verwaltungstätigkeit der Aufsichtsbehörden.
16:10 Uhr
Zusammenfassung und Verabschiedung