Raum:
1. OG, Raum 15, Halle 1 / 1st Floor, Room 15, Hall
Thema:
Arbeitsmed. Prävention & sicherheitstechn. Betreuung
Präsentationsart:
Vortragsveranstaltung
Dauer:
90 Minuten
Mit der neuen DGUV Vorschrift 2 wird die Rechtsgrundlage für die betriebliche Betreuung verständlicher, zielgerichteter und moderner. Welche Möglichkeiten sich dadurch eröffnen, skizzieren Fachleute der UVT und der DGUV. Dazu werden wesentlichen Änderungen erläutert: Was ist neu? Was wurde angepasst? Und was bleibt beim Alten? Dabei werden drei Schwerpunkte genauer unter die Lupe genommen: der Einsatz digitaler Tools und weiterer Professionen sowie der Support für Kleinst- und Kleinbetriebe. Die Beiträge zur neuen DGUV Vorschrift 2 werden ergänzt um Perspektiven aus der Praxis, um die Auswirkungen auf Betriebe und Dienstleister zu thematisieren – mit Unterstützung von BsAfB, VDSI und BMAS.
In Betrieben mit Beschäftigten ist der fachkundige Rat von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit gefragt – das besagt das Arbeitssicherheitsgesetz. Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert, wie der Unternehmer diese Expertinnen und Experten einzusetzen hat.
Die DGUV Vorschrift 2 wurde im Januar 2011 in Kraft gesetzt. Nachdem Reformbedarf identifiziert wurde, beschloss die Mitgliederversammlung der DGUV im November 2024 einen neuen Mustertext. Die Inkraftsetzung erfolgt sukzessive durch die Unfallversicherungsträger und wird in der Regel auf deren Internetseiten bekanntgegeben. Dadurch wird die bisherige DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ersetzt.
Zielgruppen: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieur/-meister/-techniker, Sicherheitsbeauftragter, Betriebs-/Arbeitsmediziner, Betriebs- und Personalrat, Personalwesen/Verwaltung, Arbeitsorganisation, Ausbilder, Trainer, Berater, Management, Führung
(Zur besseren Lesbarkeit wird im Text auf die gleichzeitige Nennung aller Geschlechter verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter gleichermaßen.)
10:45 Uhr
Ein Türöffner für mehr Bedarfsorientierung? Der Einsatz weiterer Professionen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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Autor:innen:
Dr. Frank Bell | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Katrin Zittlau | VDSI - Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. | Germany
Mit der Überarbeitung der DGUV Vorschrift 2 eröffnet sich die Möglichkeit, die betriebliche Betreuung interdisziplinär weiterzuentwickeln. Eine zentrale Neuerung ist die Öffnung für weitere Professionen: Personen mit einem Hochschulabschluss in Fächern wie Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitshygiene oder Arbeitswissenschaft können künftig – bei Vorliegen der regulären Voraussetzungen wie Berufspraxis und Qualifizierung – als Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) tätig werden.
So reagiert die DGUV Vorschrift 2 auf den steigenden Bedarf an spezialisierter Expertise in der Beratung, beispielsweise im Bereich psychischer Belastungen. Die Möglichkeit, Beratung durch Fachkräfte mit arbeitspsychologischem Hintergrund anzubieten, stärkt die Qualität und Wirksamkeit der Betreuung – ohne das bewährte Sicherheitsniveau zu senken. Voraussetzung bleibt jedoch: Alle Sifa durchlaufen einheitliche Qualifizierungsprogramme mit definierten Lernfeldern, die eine gleichwertige Einsatzfähigkeit unabhängig von der Grundqualifikation sicherstellen.
Über die Herausforderungen und offenen Fragen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Berufsbildes diskutieren Dr. Frank Bell (DGUV) und Katrin Zittlau (VDSI). Unter anderem stellen sich die Fragen, wie die neuen Zielgruppen für die Sifa-Qualifizierung gewonnen werden können und welche Auswirkungen dieser Neuerung auf die sicherheitstechnische Betreuung in der Praxis haben wird.
11:20 Uhr
Kleinst- und Kleinbetriebe zielgerichtet unterstützen: Beraten. Begleiten. Betreuen.
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Autor:innen:
Matthias Groß | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Dr. Richard Mechtenberg | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) | Germany
Im Rahmen eines Fachdialogs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) haben die Berufsgenossenschaften und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), begleitet durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), ein Maßnahmenpaket geschnürt, um die Unterstützung für Kleinst- und Kleinbetriebe (KKU) bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung weiterzuentwickeln. Zusammen mit der Anpassung der DGUV Vorschrift 2, die von der DGUV angestoßen wurde, sind die Ergebnisse des Fachdialogs ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer Welt ohne schwere Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (Vision Zero). Das BMAS und die gesetzliche Unfallversicherung machen mit ihren gemeinsamen Initiativen deutlich, dass insbesondere KKU in der betrieblichen Prävention und bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes nachhaltige Unterstützung verdienen. Der Beitrag skizziert die Ergebnisse des Fachdialogs – insbesondere die Unterstützung von KKU durch sogenannte Anlaufstellen. Gemeinsam stellen BMAS und DGUV auf dem A+A-Kongress 2025 die Reichweite und die Grenzen dieser neuen Präventionsangebote vor.
11:55 Uhr
Zusammenfassung und Verabschiedung