Raum:
1. OG, Raum 15, Halle 1 / 1st Floor, Room 15, Hall
Thema:
Arbeitsmed. Prävention & sicherheitstechn. Betreuung
Präsentationsart:
Vortragsveranstaltung
Dauer:
90 Minuten
Mit der neuen DGUV Vorschrift 2 wird die Rechtsgrundlage für die betriebliche Betreuung verständlicher, zielgerichteter und moderner. Welche Möglichkeiten sich dadurch eröffnen, skizzieren Fachleute der UVT und der DGUV. Dazu werden wesentlichen Änderungen erläutert: Was ist neu? Was wurde angepasst? Und was bleibt beim Alten? Dabei werden drei Schwerpunkte genauer unter die Lupe genommen: der Einsatz digitaler Tools und weiterer Professionen sowie der Support für Kleinst- und Kleinbetriebe. Die Beiträge zur neuen DGUV Vorschrift 2 werden ergänzt um Perspektiven aus der Praxis, um die Auswirkungen auf Betriebe und Dienstleister zu thematisieren – mit Unterstützung von BsAfB, VDSI und BMAS.
In Betrieben mit Beschäftigten ist der fachkundige Rat von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit gefragt – das besagt das Arbeitssicherheitsgesetz. Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert, wie der Unternehmer diese Expertinnen und Experten einzusetzen hat.
Die DGUV Vorschrift 2 wurde im Januar 2011 in Kraft gesetzt. Nachdem Reformbedarf identifiziert wurde, beschloss die Mitgliederversammlung der DGUV im November 2024 einen neuen Mustertext. Die Inkraftsetzung erfolgt sukzessive durch die Unfallversicherungsträger und wird in der Regel auf deren Internetseiten bekanntgegeben. Dadurch wird die bisherige DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ersetzt.
Zielgruppen: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieur/-meister/-techniker, Sicherheitsbeauftragter, Betriebs-/Arbeitsmediziner, Betriebs- und Personalrat, Personalwesen/Verwaltung, Arbeitsorganisation, Ausbilder, Trainer, Berater, Management, Führung
(Zur besseren Lesbarkeit wird im Text auf die gleichzeitige Nennung aller Geschlechter verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter gleichermaßen.)
09:00 Uhr
Begrüßung und Einführung
09:05 Uhr
DGUV Vorschrift 2 – kompakt erklärt: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Details anzeigen
Autor:innen:
Andrea Kuhn | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Dr. Klaus Schäfer | Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) | Germany
2011 wurde die DGUV Vorschrift 2 erstmals in Kraft gesetzt. Im Zentrum der Reform ihrer Vorgängerversionen standen die Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe, die Stärkung der Eigenverantwortung der Unternehmen sowie eine an zeitgemäße Anforderung orientierte Betreuung. Eine spätere Evaluation bestätigte diese Grundprinzipien.
Auf dieser Grundlage wurde 2017 eine Projektgruppe des Fachbereichs „Organisation von Sicherheit und Gesundheit“ der DGUV beauftragt, die Vorschrift weiterzuentwickeln.
Ziel war eine verständlichere, modernere und praxisnähere Fassung – auch mit Blick auf die Kleinst- und Kleinbetriebe. Die Öffnung für digitale Betreuungsformate sowie der erleichterte Zugang zur Qualifizierung als Fachkraft für Arbeitssicherheit ermöglichen einen zielgerichteten Ressourceneinsatz, ohne Abstriche bei der fachlichen Qualität. Ergänzend liefert die DGUV Regel 100-002 konkrete Hilfestellungen für die Umsetzung im Betrieb.
Der Vortrag von Andrea Kuhn (DGUV) und Dr. Klaus Schäfer (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) gibt einen prägnanten Überblick über die wichtigsten Änderungen.
09:50 Uhr
Digital, dynamisch, durchdacht? Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in der betrieblichen Betreuung
Details anzeigen
Autor:innen:
Dr. Ljuba Günther | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Silke Kretzschmar | Berufsverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) | Germany
Digitale Technologien bieten großes Potenzial in der betrieblichen Betreuung: Sie ermöglichen eine flexiblere, ortsunabhängige Beratung und können dazu beitragen, die Beratung der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge künftig weitläufiger sicherzustellen – insbesondere in strukturschwachen Regionen und für Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU). Durch den gezielten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) lassen sich zudem Arbeitsprozesse effizienter gestalten und gesetzliche Anforderungen besser umsetzen.
Die neue DGUV Vorschrift 2 schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um digitale Formate wie Videoberatungen, telemedizinische Sprechstunden oder digitale Arbeitsschutzausschüsse in die betriebliche Praxis zu integrieren. Wichtig ist dabei: Der Einsatz von IKT ersetzt nicht die persönliche Betreuung vor Ort, sondern ergänzt sie.
Auf dem Kongress spricht Frau Dr. Ljuba Günther (DGUV) mit Frau Silke Kretzschmar (BsAfB) über den Einsatz von IKT in der betrieblichen Betreuung. Zentrale Fragen sind dabei: Wie sieht die Praxis der betrieblichen Betreuung mit IKT in KKU aus? Wo liegen aktuelle Herausforderungen? Welche Erfolge sind bereits zu verzeichnen?