Raum:
1. OG, Raum 14, Halle 1 / 1st Floor, Room 14, Hall
Thema:
Prävention von biologischen, chemischen und physikalischen Gefährdungen
Präsentationsart:
Vortragsveranstaltung
Dauer:
90 Minuten
Chemische Produkte werden im betrieblichen Alltag immer häufiger eingesetzt. Gleichzeitig bleibt der sichere Umgang mit Gefahrstoffen für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein großes Thema. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die 1986 in Kraft trat, hat sich in den vergangenen vier Jahrzehnten kontinuierlich weiterentwickelt – doch es scheint nicht einfach, sie in der Praxis umzusetzen: Studien zeigen, dass KMU häufig nicht in der Lage sind, ihre Schutzpflichten ohne externe Unterstützung zu erfüllen.
Der Bedarf an klaren, anwendbaren Grundlagen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen wächst – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.
Im Symposium beleuchten Expertinnen und Experten die Entwicklung der GefStoffV aus KMU-Perspektive, stellen bewährte Unterstützungsansätze vor und diskutieren mit den Teilnehmenden, wie nachhaltige Lösungen auch künftig wirksam gestaltet werden können.
11:15 Uhr
Begrüßung und Einführung
11:20 Uhr
Gefahrstoffe in KMU - ein Blick in die Lebenswirklichkeit
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Autor:in:
Norbert Kluger | Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) | Germany
Mit großem Abstand arbeitet die Mehrzahlt der Beschäftigten in Deutschland in Kleinst- und Kleinbetrieben. Die moderne Wirtschaft verwendet in großem Umfang und mit steigender Tendenz chemische Produkte. Damit bei deren Verwendung Gefahren für Mensch und Umwelt vermieden werden, sind einige Basics zum sicheren Umgang nahezu immer erforderlich.
Doch auch nach 40 Jahren Gefahrstoffverordnung fehlt Unternehmen von Kleinst- und Mittelbetrieben weitgehend eine Basisqualifikation auf dem Gefahrstoffgebiet. Das Problem ist allein über Qualifikationsmaßnahmen für die Unternehmen nicht zu lösen. Eine verstärkte überbetriebliche Unterstützung war, ist heute und bleibt wahrscheinlich auch in Zukunft unerlässlich.
Nur wenige Jahre nach dem Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) haben die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft im Jahr 1990 eine besondere Serviceeinrichtung zur Unterstützung ihrer vielen Mitgliedsunternehmen entwickelt. Mit GISBAU, dem Gefahrstoff-Informationssystem, wurde das Instrument der überbetrieblichen Unterstützung im Gefahrstoffbereich auf eine neue Stufe gehoben.
Von besonderer Bedeutung sind zwischenzeitlich elektronische Tools /Apps geworden, mit denen sich die Branche jederzeit an den wechselnden und mobilen Arbeitsplätzen über die richtigen Maßnahmen in 16 Sprachen informieren kann.
11:40 Uhr
Die Welt der Klein- und Mittelbetriebe ist eine Scheibe
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Autor:in:
Annette Johnen | Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) | Germany
Die Gefährdungsbeurteilung betrifft jeden Arbeitsplatz und Gefahrstoffe finden sich in nahezu allen Unternehmen. Für einen leichten Einstieg in das schwierige Thema wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das "Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe" entwickelt. Und der Name ist hier bei Programm.
Das EMKG unterstützt die Unternehmen auf einfachste Weise bei der Beurteilung von Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen und schlägt passende Maßnahmen vor. Es richtet sich vor allem an Verantwortliche in Klein- und Mittelbetrieben. Neben den EMKG-Modulen Einatmen, Haut, Brand & Explosion gibt es zwei neue Module Hau und Lagerung.
Durch die Kombination leicht zugänglicher Parameter aus Sicherheitsdatenblättern und Betriebsbegehungen macht das EMKG die schnelle und präzise Ermittlung einer passenden Maßnahmenstufe für jede Gefährdung möglich. Nicht tolerierbare Risiken werden aufgedeckt und entsprechende Handlungsempfehlungen gegeben.
Das EMKG schließt mit einem gestuften Maßnahmenkonzept; es funktioniert wie ein Baukasten und startet mit den immer umzusetzenden Mindeststandards. Zu jeder Maßnahmenstufe bietet das EMKG Schutzleitfäden in Form von zweiseitigen Checklisten an. Sie sind bei der Umsetzung der Maßnahmen behilflich und können zur Dokumentation der Maßnahmen genutzt werden. Die Schutzleitfäden der Maßnahmenstufe 2 wurden vollständig übersrbeitet. Sie sind jetzt editierbar und enthalten Tipps zur Umsetzung .
12:00 Uhr
Und es geht doch!
25 Jahre Gefahrstoffmanagement: Ein Rückblick mit Lerneffekt
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Autor:in:
Joachim Boenisch | eska Ingenieurgesellschaft mbH | Germany
Wer vor einer Herausforderung steht, ist gut damit beraten, zu schauen, wie andere es machen. Geht es um Gefahrstoffmanagement, hilft die Frage: Wie macht es der älteste Automobilhersteller der Welt?
1997 rückte der sichere Umgang mit Gefahrstoffen im Werk Bremen in den Fokus. Vorhandenes wurde analysiert und dabei schnell festgestellt, dass Sicherheit schon vor dem ersten Handgriff beginnen muss: Die Idee war der Antrag auf Umgangserlaubnis. Damit sollte schon vor dem Beginn mit der Tätigkeit mit Gefahrstoffen jede Information, die für die Beurteilung des Antrages relevant ist, abgefragt werden. 11.000 im Werk tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten Anträge stellen können.
Der Ablauf wird übersichtlich gestaltet: Die GefahrstoffKoordinationsStelle (GKS) erhält den Antrag zuerst und prüft diesen. Ist der Gefahrstoff schon im Werk im Einsatz? Wenn nicht, dann wird das SDB beschafft und geprüft. Ist der Antrag vollständig und plausibel? Falls nicht, geht er zurück an den Antragsteller. Wenn alle Angaben vollständig sind, dann startet der Beurteilungsprozess.
Prozessbeteiligte Instanzen sind: Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Werksfeuerwehr und Betriebsarzt. Das Veto einer der beteiligten Instanzen reicht, um den Antrag abzulehnen.
Bei positiver Bewertung aller Instanzen wird aus dem Antrag eine Umgangserlaubnis.
Zusammen mit Maßnahmen und Kommentaren sowie optional einer angehängten Betriebsanweisung, stellt die Umgangserlaubnis auch die Gefährdungsbeurteilung da.
12:20 Uhr
Gefahrstoffe - Wie sage ich es meinem Kunden?
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Autor:in:
Dr. Oliver Nicolai | Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz | Germany
Gefahrstoffe im Maler- und Lackiererhandwerk sind ein Arbeitsschutzthema und haben vermeintlich erst einmal nichts mit dem Kunden zu tun. In der Regel besteht eine Gefährdung nur während der Verarbeitung. Von verarbeiteten (abgebundenen) Farben, Lacken, Klebstoffen, Dichtstoffen usw. geht in der Regel keine Gefährdung mehr aus.
In diesem Vortrag geht es anlässlich der neuen Gefahrstoffverordnung um den Gebäudeschadstoff Asbest, der als potenzieller Bestandteil in Putzen und Spachtelmassen älterer Gebäude auch für die Kunden eine latente Gefahr darstellt. Vor Ausführung der Malerarbeiten muss ein Dialog und/oder eine Erkundung stattfinden. Die Basis für den Dialog ist mit der Gefahrstoffverordnung geschaffen, jedoch aus Sicht des Handwerks in einer unbefriedigenden Lösung. Der Dialog wird in der Praxis vom Handwerker im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung gestartet werden müssen, nicht vom Auftraggeber. Das verkompliziert die Abläufe. Eine Sensibilisierung der privaten Auftraggeber ist notwendig.
Im zweiten Teil des Vortrags wird ein Rückblick darauf gegeben, wie Kleinstbetriebe den für den Maler relevanten Gefahrstoffen (Lösemittel, 2-Komponenten-Beschichtungsstoffe aus Epoxidharzen oder Polyurethanen …) und auch vermeintlichen Gefahrstoffen (Titandioxid) umgehen. Dazu sind Hilfestellungen der Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen und Verbände unersetzlich.
12:40 Uhr
Zusammenfassung und Verabschiedung