Termin:
Dienstag, 26. Oktober 2010 / 1 Tag
Veranstaltungsort:
Mannheim
Ziel und Nutzen:
Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat.
Die "alte" Arbeitsstättenverordnung von 1975 ist durch die neu strukturierte Verordnung aus dem Jahr 2004 abgelöst worden.
Durch flexible Grundvorschriften soll den Betreibern Spielraum für individuell angepasste Arbeitsschutzmaßnahmen gegeben werden. Um den Arbeitgebern und den vollziehenden Behörden die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung in der Praxis zu erleichtern, werden erläuternde, rechtlich nicht verbindliche "Arbeitsstättenregeln" (ASR - Technische Regeln für Arbeitsstätten) erarbeitet; ihnen kann entnommen werden, wie den in der Verordnung niedergelegten Anforderungen konkret entsprochen werden kann.
Neben der Systematik und den Inhalten der Arbeitsstättenverordnung wird im Rahmen des Seminars der aktuelle Stand der Umsetzung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten dargelegt und auf Neuerungen bzw. Besonderheiten innerhalb der einzelnen Regeln hingewiesen.
Inhalt:
- Inhalt und Systematik der Arbeitsstättenverordnung
- Stand der Umsetzung der Arbeitsstättenregeln
- Inhalte der neuen Arbeitsstättenregeln
Leitung:
Dipl.-Ing. Frank Grauer
Teilnahmegebühren:
240,00 Euro zzgl. MwSt
Veranstalter:
IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung
IAS Akademie
Steinhäuserstr. 19, 76135 Karlsruhe
Anmeldung:
Isolde Bade
Tel.: 0621/718808-30
E-Mail: isolde.bade@ias-gruppe.de
Zielgruppen:
Führungskräfte, Mitarbeiter aus dem Facility Management, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte



