Termin:

Mittwoch, 16. Juni 2010 / 09:00 bis 17:00 Uhr

 

Veranstaltungsort:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund

 

Inhalt:

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) regelt die technischen Sicherheitsanforderungen für Produkte und die behördlichen Überwachungsmöglichkeiten. Das Seminar stellt die unterschiedlichen Anforderungen heraus, die nunmehr für neue und gebrauchte technische Arbeitsmittel und Produkte gelten. Damit soll sowohl Herstellern und Lieferern als auch Verwendern ihre Aufgabenstellungen verdeutlicht werden. Darüber hinaus wird das ICSMS - ein internetgestütztes, europäisches Informationssystem der Behörden - vorgestellt, um über mangelhafte technische Arbeitsmittel und Produkte zu informieren. In einer Übersicht werden auch weiterführende Verordnungen zum GPSG angesprochen und teilweise wesentliche Inhalte dargelegt.

 

Themen:

  • Überblick über das GPSG
  • In Verkehr bringen und Kennzeichnen von Produkten
  • Das GPSG aus Sicht der Behörden (u. a. Sanktionsmöglichkeiten)
  • Einfluss des GPSG auf Produkthaftung

 

Referent:

Dipl.-Ing. Wieland Link

 

Teilnahmegebühren:

150,00 Euro inkl. Tagungspauschale und Mittagsimbiss

 

Veranstalter / Kontakt (Organisation):

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund

Erhard Kirschke

Tel.: 0231/9071-2219

Fax: 0231/9071-2299

E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de

www.baua.de

 

Zielgruppen: 

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsichtspersonen, Aufsichtspersonen der  Berufsgenossenschaften, Einkäufer, Planer, Konstrukteure, Betriebs- und Personalräte



Termin A+A 2011

  

A+A 2011    

Düsseldorf                            
18.  -  21. Okt. 2011   

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