Termin:
Mittwoch, 09. Juni 2010 / 13:00 bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Proschhübelstr. 8, 01099 Dresden
Inhalt:
Ausgehend von den anzuwendenden Rechtsgrundlagen und unter Beachtung der Neufassung der europäischen Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) werden die Anforderungen an Maschinen beim Inverkehrbringen vorgestellt und mit Beispielen erläutert. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, in der Praxis aufgetretene Probleme zu diskutieren.
Themen:
- Rechtsgrundlagen
- Anwendungsbereich und grundlegende Sicherheitsanforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie unter Berücksichtigung der Änderungen durch die Neufassung (RL 2006/42/EG) im Überblick
- Abgrenzung zur Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
- Herstellerverantwortung bei Teilmaschinen und bei Maschinenanlagen
- Risikobeurteilung Hilfsmittel und Beispiele
- Konformitätserklärung, Herstellererklärung - Formblätter und Beispiele
- Bestandteile der Technischen Dokumentation, Betriebsanleitung - Hilfsmittel und Beispiele
Referenten:
Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann / Dipl.-Ing. Mössner, BAuA
Teilnahmegebühren:
Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmer zeitnah eine Einladung für die Veranstaltung.
Veranstalter:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Kontakt (fachlich):
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann
Proschhübelstr. 8, 01099 Dresden
Tel.: 0351/5639-5420
Fax: 0351/5639-5210
E-Mail: kittelmann.marlies@baua.bund.de
Kontakt (Organisation):
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Regina Thorke
Proschhübelstr. 8, 01099 Dresden
Tel.: 0351/5639-5464
Fax: 0351/5639-5210
E-Mail: thorke.regina@baua.bund.de
Zielgruppen:
Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Sicherheitsbeauftragte, befähigte Personen gem. BetrSichV, Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen


