Termin:
Montag, 15. März 2010 / 9:00 Uhr bis
Mittwoch, 17. März 2010 / 12:30 Uhr
Veranstaltungsort:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund
Inhalt:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen mit der Rechtssystematik und der Anwendung der einschlägigen Rechtsgrundlagen vertraut gemacht werden. Probleme der Verantwortung und Haftung im Bereich des Arbeitsschutzes sollen an Rechtsfragen, die in der täglichen Praxis auftreten können, erörtert werden. Insbesondere sollen die Folgen von Pflichtverstößen für den einzelnen Mitarbeiter dargelegt werden.
Themen:
- Grundlagen des Arbeitsschutzrechts
- Darstellung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und anderer ausgewählter Gesetze, Verordnungen, Vorschriften
- Grundlegende Arbeitgeberpflichten
- Delegation von Verantwortung auf Führungskräfte und Dritte
- Strafrechtliche Folgen von Pflichtverstößen
- Zivilrechtliche Haftung für Pflichtverstöße
- Unfallversicherungsrechtliche Folgen von Pflichtverstößen
Referent:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Mensler
Teilnahmegebühr:
355,00 Euro inkl. Tagungspauschale und Mittagsimbiss
Veranstalter:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Kontakt (Organisation):
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Erhard Kirschke
Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund
Tel.: 0231/9071-2219
Fax: 0231/9071-2299
E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de
Zielgruppen:
Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsichtspersonen, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Führungskräfte, Betriebs- und Personalräte


