Neuerscheinung: Check "Gute Büroarbeit"

Das  Deutsche Netzwerk Büro hat zum Jahresende den Check "Gute Büroarbeit" veröffentlicht.

Die 24-seitige Broschüre erscheint in Zusammenarbeit mit der BC GmbH Forschungs- und Beratungsgesellschaft im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit - INQA und wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

Mit der Verabschiedung des Checks "Gute Büroarbeit" hat das dnb einen nationalen Qualitätsstandard formuliert.

 

Verabschiedung des Checks in der Mitgliederversammlung des dnb
   

Der Check "Gute Büroarbeit" ist eine Potenzialanalyse für vornehmlich kleine und mittlere Unternehmen. Der Check beschreibt Beurteilungskriterien und hilft eine neue Qualität und Kultur der Büroarbeit zu entwickeln und stellt die Potentiale der Beschäftigten für die Entwicklung der Unternehmen in den Focus.

 

An wen wendet sich der Check? Dazu schreiben die Verfasser:  

"Der Check „Gute Büroarbeit“ richtet sich vor allem an Unternehmer und Führungskräfte kleiner und mittelständischer Unternehmen mit Büroarbeit.

Aber auch andere Institutionen, wie Verwaltungen, Behörden oder Organisationen können mit dem Check schnell und wirksam die wesentlichen

Aspekte einer guten präventiven Büroarbeitsgestaltung überprüfen

und Maßnahmen festlegen. Selbst größere Unternehmen und Institutionen

finden in dem Check Anregungen und Ideen."

 

 

 

zur Broschüre (pdf)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

  

 

HINWEIS:

Call for Papers zur Netzwerk-Tagung "Informationsverarbeitung im Büro" 18. Juni 2012 in Dresden 

 

 

 

 


 

 

Bildungsabschlüsse in Europa - Arbeitnehmermobilität im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Workshop A+A 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das vereinigte Europa und die globalisierte Welt bieten den Arbeitnehmer Chancen für ihre Arbeitsplatzsuche. Aber schon in Europa zeigt sich, das Anspruch und Wirklichkeit in konkreten Fall oft sehr hemmend auseinanderfallen. Jobsuche. Im kleinen Grenzverkehr gelingt vielfach wegen des gegenseitigen Kennens der System. Im kontinentalem oder globalem Rahmen gestaltete es sich oft ausgesprochen schwierig.

Die Mobilität der Arbeitnehmer wird häufig durch unterschiedliche Ausbildungs- und Qualifikationssysteme behindert. Dies gilt sowohl für nichtakademische und akademische Ausbildungen. Bei letzterem hat vordergründig zwar der Bologna-Prozess einen einheitlichen europäischen Hochschulraum geschaffen, konkret gibt es aber massive Umsetzungsprobleme vor Ort.

Auf der A+A 2011 hat sich das Europäische Netzwerk Aus- und Weiterbildung in Sicherheit und Gesundheit mit der Vergleichbarkeit und Anerkennung von Aus- und Weiterbildung im Bereich Sicherheit und Gesundheit  befasst. Es wurde eine Bestandsaufnahme gemacht und Perspektiven entwickelt.

Wir dokumentieren die Veranstaltung hier:
ENETOSH-Workshop A + A 2011

zur ENETOSCH-Seite (Handouts)   

 

 

 

 


 

 

Fünfzig Jahre Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

  

 

 

1 9 6 1 - 2 0 1 1


50 Jahre




 

 

Historie

 

24.03.1961 Gründung der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitssicherheit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter dem

Vorsitz von Staatssekretär Dr. Clausen.

 

17.01.1969 Umbenennung in "Bundesarbeitsgemeinschaft für Arbeitssicherheit".

Logo 1974 -1996 grün-schwarz
Logo 1974 - 1996

02.05.1974 Die erste Satzung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Arbeitssicherheit trat in Kraft. Zeitgleich wurde die Einrichtung einer eigenen Geschäftstelle in Düsseldorf vorgenommen.

 

1976 ging darin dann die 1906 gegründete Deutsche Gesellschaft für Arbeitssicherheit - DGfA mit Sitz in Frankfurt auf, die Herausgeberin des Zentralblattes für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz war.

 



 

Aktuelles Basi-Logo von 1996

1996

Entwurf und Verabschiedung eines Positionspapiers zur Basi - Arbeit mit einer Neuorientierung zum erweiterten Ansatz des europäischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.


Damit verbunden war im Mai 1996 die Umwandlung in einen eingetragenen Verein unter dem neuen Namen Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) e. V. und die Gestaltung eines neuen Designs.

 

1999

Verlegung der Geschäftsstelle von Düsseldof an ihren heutigen Standort bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (vormals HVBG) nach Sankt Augustin.

 

  

Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Basi

 

Oberstes Ziel der Basi ist es, die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern.

 

Unter Wahrung der Selbständigkeit ihrer Mitglieder bei der Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie in angrenzenden Themenfeldern arbeitet die Basi auf nationaler und internationaler Ebene. Bei der Wahrnehmung dieser Gemeinschaftsaufgaben genießen die Aktivitäten der Basi-Mitglieder grundsätzlich Vorrang.

 

 

Aktuelles A+A-Logo

Die Basi bereitet alle zwei Jahre den Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als zentrale Gemeinschaftsveranstaltung vor, führt ihn durch und entwickelt ihn weiter.

 

Im Rahmen der internationalen Fachmesse A+A engagiert sich die Basi mit Treffpunkt Sicherheit + Gesundheit und dem A+A-Forum mit weiteren Sonderschauen.

 

Im Jubiläumsjahr 2011 findet der 32. Kongress vom 18. - 21. Oktober in Düsseldorf statt.

 

 

25 Jahre Such mit - Sicherheitskalender für Kinder

In der Vergangenheit brachte die Basi zahlreiche Publikationen und Handlungshilfen für die betriebliche Praxis des Arbeits- und Gesundheitsschutze heraus.

1986 erschien der "Such mit" Kalender zur Unfallprävention im Elementar- und Primarbereich. Bis 2011 erreichte er in 25 Jahren eine Gesamtauflage von über 1,1 Millionen Kalender.

 

 

 

 

 

 

Die Geburtstagstorte

 

Ausführlicher Text

 

 

 


 

Geschlechterperspektive für wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die 20. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) hat im

Juni 2010 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Geschlechterperspektive für wirksameren Arbeits- und Gesundheitsschutz“ beschlossen und ihr den Auftrag erteilt, zu den folgenden Themen einen Bericht zu erarbeiten und der 21. GFMK vorzulegen:


• Beispiele für geschlechtsspezifische Unterschiede in der Praxis

des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung einschließlich exemplarischer Analyse der Rahmenbedingungen

und Programme, mit denen der Arbeitsschutz gestaltet wird;

• Beispiele guter Praxis für geschlechtergerechten Arbeitsschutz

sowie Beispielerelevanter wissenschaftlicher Erkenntnisse;

• Schlussfolgerungen für Weiterentwicklungen mit dem Ziel, Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung im Interesse

von Frauen und Männern passgenauer und wirksamer zu gestalten.

• Ein besonderes Augenmerk soll auch auf den Bedarf und die Ansatzpunkte wirksamer, geschlechtergerechter Ansätze eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements in kleinen und mittleren Unternehmen gelegt werden.


Die Leitung der Arbeitsgruppe wurde demHessischen Sozialministerium übertragen.


zum Bericht

Interpretationspapier "Gesamtheit von Maschinen"

 

Eine aktuelle Überarbeitung des Interpretationspapiers zum Thema "Gesamtheit von Maschinen" wurde im Mai vom  BMAS und den Ländern vorgelegt. Das Papier wurde in einer Arbeitsgruppe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Baden-Württemberg in Abstimmung mit den Marktüberwachungsbehörden der Länder, von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), von einzelnen Unfallversicherungsträgern sowie vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) erarbeitet und im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie (MRL) aktualisiert.

Die MRL regelt das Inverkehrbringen von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). In der MRL bzw. der Neunten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. GPSGV) als der entsprechenden Umsetzung der MRL in deutsches Recht, wird der Begriff "Maschine" sehr weit gefasst. Auch eine "Gesamtheit von Maschinen", die im allgemeinen Sprachgebrauch als Maschinenanlage, verkettete Anlage oder komplexe Anlage bezeichnet wird, ist eine Maschine im Sinne der MRL. Eine "Gesamtheit von Maschinen" sind  z.B.  Maschinenanlage in der Produktion i. S. v. Fertigungsstraßen.

 

Das vorliegende Papier gibt eine Hilfestellung bei der Interpretation der Begriffsbestimmung "Gesamtheit von Maschinen" gemäß der MRL und beschreibt anhand eines Ablaufschemas die Vorgehensweise für die Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der MRL handelt.

 

zum Text des Interpretationspapieres

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2009

Der jährlich erscheinende Bericht der Bundesregierung zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit   wurde jetzt aktuell und umfänglich für das Jahr 2009 publiziert, wobei der Zeitraum ab 2006 mit in die Betrachtungen eingeht.

 

Der Bericht informiert über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen im Jahr 2009 sowie über die Rahmenbedingungen.

 

 

Der Bericht dokumentiert u. a. die Gemeinsame Deutsche Arbeitschutzstrategie, die Entwicklung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit  in Europa aber auch  betriebliche Belange und betriebliches Geschehen.


Der Bericht zeigt  in einem eigenen Kapitel die ökonomischen Aspekte von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auf:: Wirtschaftlichkeit und Prävention, Volkswirtschaftliche Kosten, Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung.


zum Bericht SuGA









A+A 2013

Zum aktuellen Kongressprogramm - Stand 1.10.2011
 












A+A 2013
5. - 8. Nov. 2013
in Düsseldorf