Ganztagsveranstaltung

 

Herausforderung Mobilität: Vergleichbarkeit und Anerkennung von Qualifikationen im Arbeitsschutz in Europa 

Simultan Deutsch-Englisch  

Mit der fortschreitenden Globalisierung wird die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern zum Thema im Arbeitsschutz. Aspekte wie Migration, multinational tätige Unternehmen, Arbeitnehmerfreizügigkeit spielen für Sicherheit und Gesundheitsschutz eine immer größere Rolle. Im Mittelpunkt des Workshops steht die Frage nach den Auswirkungen der zunehmenden Mobilität auf die Aus- und Weiterbildung in Sicherheit und Gesundheitsschutz. Wie ist es um die Vergleichbarkeit und die Anerkennung von Qualifikationen im Arbeitsschutz in Europa bestellt? Welche Werkzeuge stehen zur Verfügung, um eine grenzüberschreitende Anerkennung der Qualifikation von Fachkräften für Arbeitssicherheit oder von Arbeitsmedizinern zu erreichen? Welche aktuellen Initiativen gibt es hierzu im Bereich der Fort- und Weiterbildung von Arbeitsschutzexperten, aber auch hinsichtlich vergleichbarer Basisqualifikationen für Berufseinsteiger in Europa? Der Workshop wird als „Think Tank“ organisiert: Er bietet Denkimpulse aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen, Expertenwissen zu bereits vorhandenen Werkzeugen der europäischen Bildungspolitik sowie aktuelle Projektbeispiele. Ziel des Workshops ist eine tragfähige Beschreibung der Anforderungen, die sich aus der grenzüberschreitenden Mobilität für die Aus- und Weiterbildung im Arbeitsschutz ergeben sowie eine Matrix möglicher Lösungswege für eine bessere Vergleichbarkeit und Anerkennung von Qualifikationen in Sicherheit und Gesundheitsschutz in Europa.

Der Workshop wird unter Federführung des Europäischen Netzwerkes Aus- und Weiterbildung in Sicherheit und Gesundheitsschutz (ENETOSH) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), dem Europäischen Netzwerk der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ENSHPO), dem Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) und der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) sowie der Fachgruppe "Bildungswesen" der DGUV durchgeführt.

 

 

Vormittagsveranstaltungen 9:15 - 12:15 Uhr  

 

Mensch und Arbeit. Im Einklang. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Das Jahr 2011 ist in doppelter Hinsicht ein entscheidungsreiches Jahr für die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie und ihre Akteure. Einerseits werden zu wesentlichen Aufgaben der GDA-Periode 2008 – 2012 Ergebnisse erwartet, z.B. bei der Schaffung eines transparenten Vorschriften- und Regelwerks sowie im Rahmen der GDA-Programmarbeit. Andererseits werden bereits die Weichen für die GDA-Periode ab 2013 ff gestellt.

Die Vorsitzenden der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter der GDA-Träger präsentieren aktuelle und wichtige Entwicklungen der GDA und stellen sich Ihren Fragen zu: Vorschriften- Regelwerk

Für Sie: Klarheit und Orientierung - Das neue Leitlinienpapier zur künftigen Gestaltung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz Beratung und Überwachung

Für Sie: Arbeitsschutz gemeinsam anpacken - Aufsichtshandeln und Prävention im Zeitalter der GDA Gemeinsame Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme

Für Sie: Wichtige Themen richtig angehen -Ergebnisse aus der laufenden GDA-Periode und Ausblick auf die GDA Ziele ab 2013

Federführung: Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK)  

 

Neuere Aspekte zur erfolgreichen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

Obwohl die gesetzlichen Vorgaben zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen schon seit über 15 Jahren bestehen, gibt es noch immer teilweise erhebliche Verbesserungspotenziale. Erforderlich sind angemessene Leitlinien und Qualitätsstandards, da nur so im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine einheitliche und angemessene Grundlage für alle weiteren Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz geschaffen werden kann. Spezielle Arbeitsformen sowie psychische Belastungen und Beanspruchungen bedürfen größerer Aufmerksamkeit. Die Veranstaltung wird mit praktischen Erfolgsbeispielen aus dem Bereich der Betreuung kleiner und mittlerer Unternehmen abgerundet.

Federführung: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI)

Moderation: Prof. Dr. Rainer von Kiparski, VDSI

 

Betrieblicher Brandschutz – Aufklärung tut Not

Aufklärung zu den Erfordernissen des betrieblichen Brandschutzes ist unverändert von Nöten. Bemerkungen wie „Ist das Handlungsfeld noch aktuell?“, „Bei uns brennt es doch nicht?“, „Wenn es brennt, dann kommt doch die Feuerwehr!“ oder „Sind die einzelnen Aspekte nicht alle längst abgegrast?“ stellen einen Auszug typischer Reaktionen aus Unternehmen dar. Der Bundesverband betrieblicher Brandschutz (Werkfeuerverband Deutschland) stellt sich fortlaufend die Frage nach neuen Aspekten, die es zu vermitteln gilt und die das Thema in den Köpfen der Entscheidungsträger aktuell halten. Der Werkfeuerwehrverband gibt erneut anlässlich eines Kongresses zur A+A Einblick in aktuelle Entwicklungen und diese zeigen auf, dass bewertete Risken unter Umständen eine neue Bewertung vertragen können. Hier und da gilt es dennoch auch, bewusst zu machen, was eigentlich vorhanden ist. So wird eine Bewertung von betrieblichen Risiken sicher etwas anders als gewohnt, wenn sie unter dem Blickwinkel der Notfallplanung bzw. der Wiederanlaufplanung erfolgt (Recovery / Business Continuity Planning) Eine Bewertung hat heute immer auch die Frage der richtigen Organisation zur Folge. Dem Klientel der A+A folgend reichen die Fragen aus dem Arbeitsschutz - und das dazugehörige Managementsysteme wird auf die Werkfeuerwehr bezogen - bis zum Brandschutzmanagementsystem, dass den Vorbeugenden Brandschutz integriert. Die Frage nach Bewertung der Risken und der dann erforderlichen Organisation schließt ab mit einem Überblick über Brandschutz-Übungsprogramme, von der Feuerlöscherübung bis zur Übung des Krisenstabes.

Federführung: Bundesverband Betrieblicher Brandschutz – Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V / Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)  

 

Aktuelles aus dem Gefahrstoffrecht

Der Umbruch im Europäischen Chemikalienrecht (REACH, CLP etc.) hat auch gravierende Auswirkungen auf das Arbeitsschutzrecht bei Gefahrstoffen. Das Symposium greift hier verschiedene aktuelle Themen auf. So ist die Gefahrstoffverordnung neu gefasst am 1. Dezember 2010 in Kraft getreten. Die Neufassung war insbesondere zur Anpassung an CLP und REACH erforderlich. Es wird ein Überblick über die Inhalte der Gefahrstoffverordnung 2010 gegeben. Ferner wird auf bereits absehbare künftige Änderungen der Verordnung eingegangen. Ein weiterer Beitrag wird sich mit dem einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe beschäftigen, das insbesondere auf Grund von CLP weiter entwickelt werden musste. Dieses Konzept erleichtert kleinen und mittleren Unternehmen auf einfache Weise den Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung und ergänzt damit die Gefahrstoffverordnung. Als drittes Thema wird es um die Substitution von Gefahrstoffen gehen. Viel beklagt wird, dass in der Praxis weitaus zu selten substituiert wird, obwohl diese Maßnahme die höchste Priorität besitzt. Es werden Wege aufgezeigt, wie künftig unter REACH Substitution im Arbeitsschutz gefördert werden kann. Der Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeitet seit einigen Jahren ein Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe. In einem weiteren Beitrag werden die neuesten Entwicklungen vorgestellt. Das Risikokonzept ist nicht nur für den Arbeitsschutz von großer Relevanz sondern auch im Hinblick auf die gemäß REACH vorgesehenen Derived Minimal Effect Level (DMEL). Das Symposium wird mit einem Beitrag zu ersten Erfahrungen mit REACH in der Arbeitsschutz-Praxis abgeschlossen werden

Federführung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Moderation: Dr. Helmut Klein, BMAS

 

Nachmittagsveranstaltungen 14:00 - 17:00 Uhr

 

Demografische Entwicklung und Arbeitsgestaltung: Wege zu gesunden und wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen

Die verlängerte Lebensarbeitszeit wird insbesondere im Hinblick auf hoch-exponierte Tätigkeiten diskutiert – bekanntestes Beispiel ist der Dachdecker. Das Projekt “Mein nächster Beruf“ sucht in ausgewählten Berufen nach Personalentwicklungsmöglichkeiten, um Beschäftigten ein gesundes Arbeiten bis zur Rente zu ermöglichen. Zum einen stehen Ansätze zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit im erlernten Beruf, zum anderen der erfolgreiche Tätigkeits- bzw. Berufswechsel im Mittelpunkt. Das Projekt wurde in der stationären Krankenpflege, im Straßen- und Tiefbau und aktuell im Reinigungsberuf durchgeführt. Darüber hinaus wird der durch den demografischen Wandel verschärfte Fachkräftemangel auf dem Gesundheitssektor thematisiert. Die Anpassung an den demografischen Wandel verlangt Lösungen, die auf die Bedürfnisse eines Betriebes oder einer Branche zugeschnitten sind. Chemische- und Stahlindustrie haben Tarifverträge zum demografischen Wandel vereinbart, die einen verbindlichen Rahmen für betriebliche Maßnahmen schaffen. Die Umsetzung der Tarifverträge und ihre Konsequenzen für das Handeln auf betrieblicher Ebene werden diskutiert. Branchenspezifischen Arbeitsbedingungen in einer Region, die stark vom demografischen Wandel betroffen ist, im Sinne von Sicherheit und Gesundheit zu verbessern, ist Aufgabe des regionalen Transferzentrums der BAuA in Dresden. Im Zusammenwirken mit Kooperationspartnern in der Region erhalten kleine und mittelständische Unternehmen sowie ausgewählte Branchen Unterstützung für die Gestaltung von sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen, um die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten länger zu erhalten.

Federführung: Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der DGUV / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Moderation: Dr. Götz Richter, BAuA / Dr. Hanna Zieschang, IAG

 

Anforderungen an Arbeitsstätten – Erkenntnisse und Regeln

Die Einrichtung und der Betrieb der Arbeitsstätte sind von hoher Bedeutung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Arbeit. Im Jahr 2004 wurde die Verordnung über Arbeitsstätten auf der Grundlage des § 18 Arbeitsschutzgesetz neu erlassen. Sie folgt somit der Regelungssystematik dieses Gesetzes und enthält lediglich Schutzziele und allgemein gehaltene Anforderungen. Durch den Verzicht auf detaillierte Vorschriften sollen den Arbeitgebern Spielräume zur Erfüllung ihrer Pflichten eingeräumt werden. Um den Arbeitgebern die Wahrnehmung der Eigenverantwortung zu erleichtern und ihnen eine Unterstützung zu geben, wurde das aus anderen Verordnungen (z.B. Gefahrstoffverordnung) bekannte Instrument der konkretisierenden Regeln zu den einzelnen Anforderungen auch in der Arbeitsstättenverordnung zur Umsetzung gebracht. Ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufener Ausschuss für Arbeitsstätten mit sachverständigen Mitgliedern aus dem Kreis der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länder, der Unfallversicherungsträger und der Wissenschaft wurde beauftragt, entsprechende Regeln für Arbeitsstätten zu ermitteln. Bei der Anwendung dieser Regeln durch den Arbeitgeber wird vermutet, dass die in der Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt sind. In der Veranstaltung soll über die aktuellen Entwicklungen in der Regelsetzung ebenso informiert werden wie über Beispiele und Probleme bei der praktischen Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung. In verschiedenen Beiträgen wird auf besonders relevante Themen der betrieblichen Umsetzung, wie Fragen des Raumklimas, der Raumabmessungen, der Beleuchtung, des Schutzes vor Bränden oder der sicheren Gestaltung von Hochregallagern eingegangen.

Federführung: Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik/ Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg

Moderation: Werner Allescher, Bundesministerium für Arbeit und Soziales  

 

Explosionsschutz

Das deutsche Vorschriften- und Regelwerk auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit erfährt seit einigen Jahren einen gewaltigen Umbruch. Auch das Gebiet des Explosionsschutzes ist davon betroffen. Viele neue Technische Regeln zur Betriebssicherheit, die den Explosionsschutz direkt betreffen, wurden bereits veröffentlicht. Aber auch ältere Technische Regeln aus dem Bereich der ehemaligen Verordnungen, z. B. der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) sind noch befristet anwendbar. Die seit über 40 Jahren in der Praxis bewährten Explosionsschutz-Regeln (EX-RL, BGR 104) der Berufsgenossenschaften wurden zwischenzeitlich fast vollständig in das staatliche Regelwerk zur Betriebssicherheit implementiert, verbunden mit einer Harmonisierung und Straffung der Anforderungen. Die europäischen Normen zum Explosionsschutz sowie die weiterhin von der DGUV herausgegebene Beispielsammlung zur EX-RL werden laufend aktualisiert.

Für den Anwender, sei es als

  • Benutzer von Arbeitsmitteln,
  • Hersteller von Geräten und Schutzsystemen zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen,
  • Sicherheitsingenieur, -techniker, -meister,
  • Technischer Aufsichtsbeamter, Revisionsingenieur, Vertreter staatlicher Arbeitsschutzbehörden,
  • Vertreter von Genehmigungsbehörden oder
  • Berater, Vortragender und zugelassene Überwachungsstelle usw.

 treten daher vielfältige Fragen auf.

Besondere Schwerpunkte der Veranstaltung bilden:

  • ein Ausblick auf europäische und weltweite Entwicklungen, die aktuellen Entwicklungen des Technischen Regelwerkes zum Explosionsschutz,
  • die neusten Erkenntnisse zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen,
  • Erfahrungen bei der Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen.

Federführung: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) / Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)

Moderation: Bernd Köhler, Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt  

 

Gefahrstoffpraxis

Die Veranstaltung "Gefahrstoffpraxis" schlägt den Bogen von der Frage, ob Sicherheitsdatenblätter die relevanten Informationen zur Gefährdungsbeurteilung bereitstellen, ergänzt um neue Konzeptionen für Expositionsprognosen und Schutzmaßnahmen, drängenden Fragen im Bereich Nanotechnologie, aktuellen Risikominimierungskonzepten zu dem alten Thema „Staubbekämpfung“, über eine Bestandsaufnahme, ob sich die EU-harmonisierte Konzeption zur Beurteilung komplexer kohlenwasserstoffhaltiger Gemische bewährt hat bis hin zu der Bestimmung der tatsächlichen Schutzwirkung von Atemschutzgeräten in der Praxis. Diese Veranstaltung greift aktuelle Fragen der Betriebe, Sicherheitsfachkräfte und Aufsicht auf. Die Erfahrungen der Redner resultieren sowohl aus ihren Kenntnissen der Betriebe als auch aus Diskussionen in Arbeitsschutzgremien.

Federführung: Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Moderation: Norbert Kluger, BG der Bauwirtschaft

 

Biologische Arbeitsstoffe - Was gibt es Neues?

Die Veranstaltung richtet sich an alle Akteure des Arbeitsschutzes und soll sich sowohl mit rechtlichen Neuerungen als auch mit neuen Erkenntnissen im Bereich der Biostoffe befassen. Nach der Novelle der Gefahrstoffverordnung steht nun die Novelle der BioStoffV an. Der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dabei und entwickelt technische Regeln, die den Arbeitsschutzakteuren bei der Umsetzung der Biostoffverordnung helfen sollen. In der Veranstaltung werden neue Entwicklungen und Erkenntnisse mit den Teilnehmern diskutiert. Eine technische Regel, die dabei im Fokus der Veranstaltung steht, ist die neue TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“. Im vergangenen Jahr standen im Rahmen der Pandemiemaßnahmen persönliche Schutzmaßnahmen gegenüber Influenzaviren in der Diskussion. Die Erfahrungen mit der Pandemie lehrten, dass man sich umfassender mit den persönlichen Schutzmaßnahmen befassen muss. Ein Vortrag befasst sich deshalb mit grundlegenden Fragen und neuen Erkenntnissen zum Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen als Schutz gegen Biostoffe. Ein weiterer Aspekt der Veranstaltung wird sich mit der Bewertung der beruflichen Exposition gegenüber organischen Stäuben am Beispiel der Kompostierungsanlagen beschäftigen. Im Zusammenhang damit wurden auch neue Meßmethoden etabliert, die im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt werden sollen. Seit März 2010 fordert eine Europäische Richtlinie die Arbeitgeber im Gesundheitsdienst auf, einen besseren Schutz vor Nadelstichverletzungen zu realisieren. Deutschland war in dieser Sicht schon seit längerer Sicht voraus, fordert doch die TRBA 250 schon seit Jahren sichere Instrumente einzusetzen. Dennoch ist nun im Detail zu prüfen, ob sich aus der Richtlinie noch Änderungen im deutschen Arbeitsschutzrecht ergeben.

Federführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Moderation: Dr. Regina Jäckel, BAuA und Dr. Stefan Dreller, DGUV  



A+A 2013

Zum aktuellen Kongressprogramm - Stand 1.10.2011
 












A+A 2013
5. - 8. Nov. 2013
in Düsseldorf