Vormittagsveranstaltungen 9:15 - 12:15 Uhr
Berufskrankheiten
Simultan Deutsch - Englisch
Im Jahr 2011 fallen weitere Schranken für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern in der erweiterten EU. Die Sozialsysteme der einzelnen Nationen in der EU zum Schutz und zur sozialen Absicherung der Arbeitnehmer unterscheiden sich nach wie vor. Dies gilt auch für die Entschädigung von Berufskrankheiten. Die europäische Liste der Berufskrankheiten fördert zwar den Prozess der Konvergenz zwischen den nationalen Systemen, hat aber die bestehenden Unterschiede noch nicht beseitigt. Die EU lässt dieses Feld derzeit analysieren und strebt an, Vorschläge zur Weiterentwicklung zu erarbeiten. In zwei Vorträgen aus deutscher Perspektive soll die damit umrissene Thematik unter arbeitsmedizinischen und juristisch-sozialpolitischen Aspekten beleuchtet werden. Einige besonders bemerkensweite Entwicklungen in den Nachbarländern Dänemark, Frankreich und Schweiz sollen dargestellt und diskutiert werden.
Federführung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Moderation: Puran Falatouri, BMAS und Dr. Andreas Kranig, DGUV
Professionen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Sicherheit, Gesundheitsschutz und Ergonomie liegen im Betrieb vor allem in der Verantwortung des Arbeitgebers. Zu seiner Unterstützung schreibt das ASiG schon seit 1974 die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit vor. Seit dieser Zeit gibt es zudem weitere Professionen wie z. B. Ergonomen bzw. Arbeitswissenschaftler und Arbeitspsychologen, deren Unterstützung ggf. vom Arbeitgeber direkt finanziert wird. Seitdem hat sich das Spektrum der Themen und Professionen im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie stark ausgeweitet. Bedeutsame Entwicklungen hierfür waren der betriebliche Umweltschutz und die Gesundheitsförderung, dann auch die Eingliederung und Beschäftigungsfähigkeit sowie im Bereich der Ökonomie die Organisationsentwicklung und der Humanressourcenansatz. Darüber hinaus müssen auch Fachleute wie Innenarchitekten und Planer, Hersteller und Fachhändler einbezogen werden, die „de facto“ Arbeit gestalten, sich aber nicht zum Bereich Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie zählen. Die Beratungslandschaft ist heute gerade aus Kundensicht äußerst heterogen und unübersichtlich hinsichtlich Aufgaben, Qualifikationen und Finanzierung. In der Veranstaltung wird auf übergreifende Aspekte und Inhalte der Qualifikation, Ansätze für einheitliche Managementkonzepte, die die inhaltliche Fragmentierung überwinden sowie die demografische Entwicklung bei den Professionen selbst eingegangen. Drüber hinaus werden konkrete Ansätze, Strategien und Visionen der Abstimmung und Kooperation der Professionen z. B. zwischen Arbeitssicherheit, Gesundheitsförderung und Ergonomie vorgestellt und mit den Präsidenten der führenden Fachgesellschaften und dem Publikum diskutiert.
Federführung: Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi)
Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt
Das Präventionsfeld „Arbeit und psychische Gesundheit“ verdient einen hohen Stellenwert in Forschung und der betrieblichen Praxis. Dieser Workshop begreift dieses Handlungsfeld weniger als Analyseaufgabe, sondern als Auftrag zur Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen und zur Schaffung praktikabler Angebote zur Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention. Dazu gehören neben der Gestaltung und Weiterentwicklung betrieblicher Sozialbeziehungen – Kommunikation, Führung und Beteiligung – auch die Früherkennung von psychischen Erkrankungen, die Reintegration, das Abbauen von Vorurteilen und das Identifizieren von Arbeitsbereichen mit einer Häufung psychischer Probleme. In den Einzelbeiträgen werden verschiedene präventive Ansätze präsentiert und zur Diskussion gestellt. Als übergreifende Initiative wird das „Aktionsbündnis seelischer Gesundheit“ vorgestellt. In der anschließenden Rundtischdiskussion werden die Chancen und Grenzen der betrieblichen Prävention thematisiert; dabei besteht für die Workshop-Teilnehmer/-innen die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung an der Diskussion.
Federführung: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Moderation: Prof. Dr. Peter Angerer, DGAUM / Sonja Berger, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Aktuelle Entwicklungen zur optischen Strahlung – die neue Verordnung „Künstliche optische Strahlung“ und ihre Anwendung
Mit der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) wird die EU-Richtlinie 2006/25/EG in nationales Recht umgesetzt. Sie ist am 27. Juli 2010 in Kraft getreten. Eine wichtige Forderung der OStrV ist die Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat ein Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob Beschäftigte am Arbeitsplatz optischer Strahlung aus künstlichen Quellen ausgesetzt sind bzw. sein können. Da die OStrV für jegliche Quellen künstlicher optischer Strahlung an Arbeitsplätzen verbindlich ist, werden nahezu alle Arbeitgeber verpflichtet sein, die davon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Notwendige Informationen hierzu können beispielsweise beim Hersteller oder Inverkehrbringer der verwendeten Arbeitsmittel beschafft werden. Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist ein vom Gesetzgeber festgelegtes Konzept zu Expositionsgrenzwerten gegenüber künstlicher optischer Strahlung. Lässt sich anhand der vorliegenden Informationen nicht sicher feststellen, ob die Expositionsgrenzwerte eingehalten werden, muss der Umfang der Exposition durch Berechnungen oder Messungen festgestellt werden. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber betroffene Beschäftigte zu unterweisen und ggf. Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik festzulegen. Gefährdungsbeurteilung, Messungen und Berechnungen müssen durch fachkundige Personen erfolgen. Beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen, sofern er nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt. Auf Grund ihrer wesentlichen Bedeutung für den betrieblichen Arbeitsschutz werden Aufgaben und Verantwortungsbereiche fachkundiger Personen/Laserschutzbeauftragter vorgestellt. Der Leitfaden zur Anwendung der EU-Richtlinie 2006/25/EG „Künstliche optische Strahlung“ bietet für Arbeitgeber, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen, eine gute Hilfestellung. Von besonderer Bedeutung für diese Zielgruppe sind die Auslegungen zu den trivialen Quellen. Die im Anhang aufgeführten beispielhaften Gefährdungsdungsbeurteilungen sind für die Praxis von hohem Nutzen. Wichtige Hilfsmittel bei der betrieblichen Umsetzung der OStrV können die im Rahmen der Veranstaltung erläuterten Produkt- und Messnormen zu künstlichen optischen Quellen sein. Offene Fragen zur Expositionsermittlung und Risikobewertung sollen mit der Erarbeitung des Technischen Regelwerks zur OStrV aufgearbeitet werden. Neue Erkenntnisse zur Aufnahme von Hautkrebserkrankungen nach beruflicher UV-Exposition in die Liste der Berufskrankheiten werden vorgestellt. Ein wichtiger Bestandteil zum Schutz vor UV-Strahlung kann das Tragen von geeigneten Textilien sein.
Federführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Institut für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV
Moderation: Günter Ott, BAuA / Dr. Harald Siekmann, IFA
Neue Wege in einer modernen Arbeitsschutzverwaltung
In der Veranstaltung werden aktuelle Entwicklungen der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht beschrieben. Ausgehend vom 2010 ratifizierten ILO-Abkommen 187, in dem sich Deutschland zu einem umfassenden präventiven Arbeitsschutz- und Aufsichtssystem verpflichtet, werden im ersten Vortrag die Anforderungen an die Aufsicht erläutert, die sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, den Berichten des Sachverständigenausschusses der ILO und der Überwachungspraxis des Ausschusses für soziale Rechte der Europäischen Sozialcharta ergeben. Die wesentliche Strategie von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ist die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – GDA. Die Evaluation der Zielerreichung ist ein wesentliches Element zur Überprüfung der Wirksamkeit staatlichen Handelns. Die Träger der GDA folgenden damit dem Beispiel anderer EU-Staaten. Der zweite Vortrag ermöglicht einen Blick über den Tellerrand. Die Umsetzung der GDA-Arbeitsprogramme erfolgt durch die Aufsichtspersonen vor Ort. Über ihre Erfahrungen wird im dritten Vortrag berichtet. Im zweiten Teil der Veranstaltung wird der "Internationale Kodex für professionelles und ethisches Verhalten in der Arbeitsinspektion" der Internationalen Vereinigung für Arbeitsinspektion (International Association of Labour Inspection - IALI) vorgestellt und diskutiert. Der Kodex wurde im Gleichklang mit dem ILO-Abkommen 187 als Ergebnisse einer dreijährigen weltweiten Beratung im Juni 2008 in Genf verabschiedet und liegt seit Sommer 2011 auch in einer deutschen Fassung vor. Er richtet sich nicht nur an die Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltungen, sondern auch an die Organisationen selbst und bietet einen Rahmen dafür, dass jedes Land – unter Berücksichtigung dieser allgemeinen Grundsätze und der regionalen Bedingungen – eigene Leitlinien entwickeln und anwenden kann. Sinn, Nutzen und Möglichkeiten der Umsetzung in Deutschland werden diskutiert
Federführung: Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter (VDGAB)
Moderation: Heinz-Bernd Hochgreve, Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen



