Ganztagsveranstaltungen
2. Katastrophenschutz-Forum auf der A+A
„Schutz Kritischer Infrastrukturen – Kernaufgabe unternehmerischer Sicherheitsvorsorge“
Kritische Infrastrukturen sind unverzichtbar für die Funktionsfähigkeit unserer hoch technisierten, arbeitsteiligen und vernetzen Gesellschaft. Ohne sie kann weder unser hoher Lebensstandard noch unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet werden. Gleichwohl haben in den letzten Jahren schwere Naturereignisse, menschliches Versagen und Havarien gezeigt, wie verletzlich Kritische Infrastrukturen sind. In Deutschland befinden sich rund 80 Prozent der Kritischen Infrastrukturen in privater Hand oder werden von privatisierten Unternehmen betrieben. Die Gewährleistung des Schutzes dieser Infrastrukturen ist daher – neben der staatlichen Vorsorge bei Bund, Ländern und Kommunen - auch eine Kernaufgabe unternehmerischer Sicherheitsvorsorge. Effektive Maßnahmen zur Prävention und gemeinsame Bewältigungsstrategien in Bezug auf Kritische Infrastrukturen stehen im Mittelpunkt des zweiten Katastrophenschutz-Forums auf der A+A Messe. Vorgestellt werden neben dem politisch-strategischen Ansatz des Bundes, der „Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen“ auch praktische Ansätze aus der Privatwirtschaft. Experten aus Berufs- und Werksfeuerwehren, politisch Verantwortliche sowie hochrangige Vertreter des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes stellen ihre Gefahrenabwehrstrategien, Notfallplanungen und Bewältigungspotentiale vor. In zwei Talkrunden beleuchten die Referenten zum einen den Schutz Kritischer Infrastrukturen als Querschnittsaufgabe und diskutieren am Nachmittag über die Zusammenarbeit der relevanten Akteure in der Krise. Das Fachforum richtet sich vorrangig an Sicherheitsbeauftragte, Krisen- und Notfallmanager in Unternehmen, aber auch an Vertreter von Berufs- und Werksfeuerwehren und allgemein im Katastrophenschutz Tätige.
Mensch und Maschine – vom ewigen Konflikt zur spannenden Herausforderung
Mit der Veranstaltung zur ergonomischen Gestaltung von Maschinen wird der Frage nachgegangen, warum das vorhandene ergonomische Wissen bei der Maschinengestaltung nicht genutzt wird. Hierbei wird insbesondere die unzureichende Kommunikation zwischen Ergonomen, Konstrukteuren, Designern, Herstellern, Käufern und Nutzern als ein möglicher Grund für schlechte ergonomische Gestaltungen näher betrachtet. Es wird im Rahmen der Tagung diskutiert, warum es so schwierig ist:
- Ergonomisches Wissen bei der Maschinengestaltung zu berücksichtigen
- Den benötigten Aufwand und die auftretenden Schwierigkeiten für Arbeitgeber zu minimieren, die Maschinen in Arbeitsplätze integrieren möchten
- Sicherzustellen, das die Rückmeldungen von Nutzern bei der Gestaltung berücksichtigt werden
Zu den oben genannten Fragen wird ErgoMach innerhalb der Veranstaltung die Sichtweise von unterschiedlichen Interessensgruppen präsentieren. Dabei wechseln sich kurze Präsentationen mit einer umfangreichen offenen Diskussion ab.
Die Gesellschaft für Arbeitswissenschaft wird sich im Rahmen der Veranstaltung insbesondere mit dem Zusammenhang zwischen der ergonomischen Gestaltung von Maschinen und deren Auswirkung auf später folgende Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten beschäftigen. So zeigen Studien der europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, das Instandhaltungsarbeiten durch ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential charakterisiert sind. Solche Wartungstätigkeiten waren bisher noch zu selten Gegenstand arbeitswissenschaftlicher Betrachtung und die Umsetzung ergonomischer Erkenntnisse im Kontext der europäischen Maschinenrichtlinie bietet sicherlich eine gute Möglichkeit, die Tätigkeiten für die in der Wartung und Instandhaltung Tätigen zu verbessern. Federführung: Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA) und ErgoMach
Vormittagsveranstaltungen 9:15 - 12:15 Uhr
Betriebs- und Personalräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Den Betriebs- und Personalräten kommt eine zentrale Rolle für Sicherheit und Gesundheit und die Gestaltung der Arbeit im Betrieb insgesamt zu. In der Betriebsverfassung und den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder sind schon seit Anfang der 1970er Jahre umfassende Kontroll- und Mitbestimmungsrechte in Verbindung mit dem gesetzlichen Arbeitsschutz verankert. Vor allem seit Inkrafttreten der modernen europäischen Arbeitsschutzgesetzgebung hat sich dieser Bereich denkbar umfassend erweitert. Art und Umfang der betrieblichen Interessenvertretung haben sich dadurch ebenfalls verändert. Nach wie vor ist sie die betriebliche Schutzmacht für die einzelnen Arbeitnehmer, die Qualität ihrer Arbeit und ihre gesundheitlichen Belange, andererseits hat sie auf Ebene des Betriebs bzw. Unternehmens in einem oft schwierigen wirtschaftlichen Umfeld und harter Arbeitgeberstrategien mitzubestimmen. Betriebs- und Personalräte sind dabei heute nicht nur mit einer Vielzahl von alten und neuen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes konfrontiert, die vom Unfallschutz und Maschinensicherheit über die heute immer bedeutsameren psychischen und Stress-Belastungen bis hin zu neuen Themen wie Integration reichen. Darüber hinaus sind sie mit einer ebenso großen Zahl von Fachleuten und Verfahren befasst. Die Veranstaltung greift mit prominenten Rednern wie dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales von NRW, Guntram Schneider, zentrale Themen zur Situation und Strategie des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Interessenvertretung auf. Konkrete Themen sind die Gefährdungsbeurteilung, Gesundheitsförderung und Integration sowie das heutige Rollen- und Berufsbild der Betriebs- und Personalräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Veranstaltung ist zentraler Teil des Tags der Betriebs- und Personalräte auf der A+A 2011.
Federführung: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Brückenschlag im Bauwesen
Traditionell veranstaltet die BG BAU im Rahmen der A+A in Düsseldorf die Branchenveranstaltung BAUWESEN, vielen auch als „Bauschleife“ bekannt. Fünf Vorträge aus den unterschiedlichsten Bereichen des Bauwesens beleuchten nicht nur spezielle technische Probleme einzelner Gewerke, vielmehr möchte die BG BAU mit der Veranstaltung einen Bogen von der Theorie ganzheitlicher Präventionskonzepte bis zu Erfahrungsberichten in der Umsetzung von Handlungshilfen in Spezialthemen schlagen. Eingebettet in die Veranstaltung sind diesmal Themen aus der Baupraxis, genauso wie der Persönlichen Schutzausrüstung. Eröffnet wird die Veranstaltung mit einem Bericht zu einem Forschungsvorhaben des gelebten Arbeitsschutzes für „Jugendliche“ und „ältere Beschäftigte“.
Federführung: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Moderation: Bernhard Arenz, BG BAU
Sicherheit von Maschinen – Handlungshilfen für die Praxis
In der Vortragsreihe werden ausgehend von den Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie/9. GPSGV Vorgehensweisen und praktische Handlungshilfen für die Beurteilung der Sicherheit von Maschinen vorgestellt. Zielgruppen sind sowohl Maschinenhersteller, die die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen müssen, als auch Maschinenbetreiber, die verpflichtet sind, geeignete Maschinen bereitzustellen und deren sichere Benutzung zu gewährleisten sowie staatliche Aufsichtsbehörden, Unfallversicherungsträger und Sicherheitsfachkräfte.
Federführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Moderation: Dr. Karl-Ernst Poppendick, BAuA
Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen
Im Rahmen der Veranstaltung wird auf den deutschen Beitrag zur Überarbeitung der EG-Richtlinie 2004/40/EG zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz und den aktuellen Stand der europäischen Zusammenarbeit zur Richtlinie EMF eingegangen. Die wissenschaftlichen Grundlagen eines neuen Grenzwertkonzeptes einschließlich der physiologischen Wirkungsmechanismen werden erläutert. Mittelbare Feldwirkungen sowie die in der betrieblichen Praxis zunehmend häufiger auftretenden gepulsten und diskontinuierlichen Feldverläufe werden in die Betrachtungen einbezogen. Ein Vortrag bezieht sich speziell auf niederfrequente Magnetfelder über 0 Hz bis ca. 20 kHz. Es werden Beispiele für industrielle Anlagen gezeigt, an denen Auslösewerte überschritten werden können, auf mögliche Schutzmaßnahmen wird hingewiesen. Auf Arbeitsplätze mit handgeführten Widerstandsschweißzangen wird besonders eingegangen. Zur Beurteilung der Sicherheit von Implantatträgern an Arbeitsplätzen mit elektromagnetischen Feldern sind zwei Vorträge vorgesehen. Immer häufiger ist von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt zu entscheiden, ob eine Gefährdung des Implantatträgers durch eine Beeinflussung des Implantates auf Grund der am Arbeitsplatz auftretenden elektromagnetischen Felder besteht bzw. ob zur Verhinderung von negativen Folgen für den Implantatträger Maßnahmen erforderlich sind. Ergebnisse einer Studie zur speziellen Problematik und zu praxisgerechten Schutzmaßnahmen für Implantatträger bei Arbeiten mit handgeführten Werkzeugen wie Handbohrmaschinen, Handkreissägen und/oder Handoberfräsen werden vorgestellt.
Federführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) / Institut für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV
Moderation: Dr. Hannelore Neuschulz, BAuA / Fritz Börner, IFA
Ohne Zahlen keinen Erfolg beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement!?“
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) verfolgt das Ziel, die Belastungen der Arbeitswelt zu reduzieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. BGM wird als systematischer, auf die Bedürfnisse des einzelnen Betriebes abgestimmter Prozess verstanden. Das Vorgehen in einem BGM beinhaltet die Schritte Analyse, Planung von Maßnahmen, deren Durchführung und der abschließenden Bewertung. Die erfolgreiche Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagement hängt davon ab, wie die einzelnen Schritte ausgestaltet sind. Dieses ist abhängig von den vorliegenden Methoden und Instrumenten. Während die Bedarfsermittlung breit aufgestellt ist und eine Reihe von Analyseinstrumenten vorrätig sind, z.B. Gesundheitsbericht, Mitarbeiterbefragung, Gefährungsbeurteilung und auch eine Reihe von qualitätsgesicherten Maßnahmen vorliegen, ist die Erfolgsbewertung inhaltlich weniger breit ausgeprägt. Der Präventionsbericht der gesetzlichen Krankenversicherung nennt für 2009 einen Prozentsatz von 71% an erfolgten oder geplanten Erfolgskontrollen in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Bei einem Blick in die Inhalte der Erfolgskontrollen zeigt sich jedoch eine verbreitete Anwendung von Kennzahlen zur Messungen der Zufriedenheit und Akzeptanz der Maßnahmen durch Beschäftigte oder Arbeitgeber. Andere, z. B. betriebswirtschaftliche oder gesundheitsökonomische Kennzahlen werden mit 6% dagegen sehr selten angewendet. Die Veranstaltung macht in Vorträgen deutlich, dass die Einbeziehung von Erfolgsbewertung durch Kennzahlen nicht nur den Einsatz eines „isolierten“ Instrumentes am Ende eines BGM-Prozessen bedeuten sollte, sondern bereits eine Einbeziehung in die Planungs- und Zielfindungsphase sinnvoll ist. Die prozessbezogenen Kennzahlen werden in weiteren Vorträgen durch ergebnisorientierte Ansätze ergänzt und in ihrer praktischen Umsetzung dargestellt. Das abschließende Podium wird genutzt, um mit den Referenten und Referentinnen die Vor-und Nachteile der unterschiedlichen Ansätze und die Perspektiven auf diesem Feld zu diskutieren.
Federführung: BKK Bundesverband / Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Moderation: Jürgen Wolters (BKK BV), Fritz Bindzius (DGUV)
Büro-Ergonomie
Rund 17 Millionen Beschäftigte arbeiten heute im Büro oder büroähnlich. Von einer weiteren Zunahme ist auszugehen. Die Büroarbeit selbst befindet sich in einem anhaltenden, tiefgreifenden Wandel. Angetrieben durch die modernen Kommunikationstechnologien wird sie immer mehr zur Wissensarbeit. Im Zuge dieses Prozesses verändern sich auch die Belastungen und Aufgaben von Prävention, Gesundheitsförderung und Ergonomie. Ausgehend von einer Evaluation der gesundheitlichen Beschwerden von Bürobeschäftigten werden in der Veranstaltung aktuelle Themen der Büro-Ergonomie aufgegriffen. Die klassischen Themen von Akustik, Optik und Klima gewinnen in den heutigen offenen Bürolandschaften neue Bedeutung. Präsentiert werden erstmals auch systematische Konzepte gegen die Bewegungsarmut im Büro. Ebenso werden Stress und psychische Belastungen sowie Informationsüberflutung und Softwaregestaltung thematisiert. Anhand des Konzepts „Quality Office“ werden schließlich Ansätze und Strategien zur Zertifizierung von Geräten/Produkten und Dienstleistungen und zur Qualifizierung der Anbieter diskutiert. Auch in den heutigen Büros sind Gestaltungsdefizite und Beeinträchtigungen für Gesundheit und Wohlbefinden an der Tagesordnung. Ergonomie ist daher für die Bürobeschäftigten hochaktuell. Gleichzeitig kommt dem Faktor Mensch gerade in der modernen Büroarbeit eine im Vergleich zu früheren Zeiten entscheidende ökonomische Bedeutung auch im Unternehmen selbst zu. Vor diesem Hintergrund wird in der Veranstaltung diskutiert, was heute „gute Büroarbeit“ ausmacht. Grundlage ist ein im Rahmen eines BMAS-Projekts entwickelter Verständigungsrahmen für alle Akteure der Bürogestaltung, also Ergonomen und Bürofachleute, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Aufsichtsbehörden und Unternehmer und Betriebs- und Personalräte.
Federführung: Deutsches Netzwerk Büro (DNB)
Nachmittagsveranstaltungen 14:00 - 17:00 Uhr
Öffentlicher Dienst
Der Öffentliche Dienst zeichnet sich durch eine enorme Aufgaben- und Branchenvielfalt aus. Hinzu kommen unterschiedliche Strukturen und Dienstherren auf Bundes- und Länderebene sowie in den Kommunen. Die Organisation des Arbeitsschutzes für Angestellte unterscheidet sich von der für Beamte. Dieser Heterogenität im Öffentlichen Dienst will die Veranstaltungsreihe Rechnung tragen. Sie stellt Erfahrungen zu spezifischen Präventionsansätzen für Verwaltungen des Bundes und für Betriebe der Länder und der Kommunen vor - aus Sicht der Wissenschaft, einer Stadtverwaltung, der Gewerkschaft und der Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Themen reichen vom betrieblichen Gesundheitsmanagement und betrieblichen Notfallmanagement über die Gefährdungsbeurteilung von Dienstleistungstätigkeiten mit Bürgerkontakt bis zu Gestaltungsmöglichkeiten der Personalräte beim Arbeitsschutz in Polizeidienststellen. Die Ergebnisse eines aktuellen Pilotprojektes zur Einführung einer systematischen betrieblichen Gesundheitsförderung in der Bundesverwaltung geben Behörden eine Richtschnur für eigene Untersuchungen. Ein neues Konzept für eine „psychologische Erstbetreuung“ auf der Basis freiwilliger Helfer im Betrieb wird am Beispiel der Stadtverwaltung Aachen erläutert und die Ergebnisse der begleitenden Evaluation präsentiert. Den Abschluss der Reihe bildet der Beitrag „Kollegiale Beratung und Supervision als Gesundheitsprävention“, ein vom Niedersächsischen Innenministerium unterstütztes Modellvorhaben, dass ebenfalls auf den Umgang mit besonderen psychisch belastenden Arbeitssituationen ausgerichtet ist und psychischen Erkrankungen entgegenwirken will.
Federführung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Moderation: Dr. Hans Ulrich Schurig (DGUV)
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiges Instrument des medizinischen Arbeitsschutzes und kann einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit leisten. Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitet Regeln und Empfehlungen für eine moderne arbeitsmedizinische Vorsorge. Der Vorsitzende des AfAMed, Herr Prof. Dr. Letzel berichtet über aktuelle Themen aus dem Ausschuss. In weiteren Vorträgen werden verschiedene Aspekte, die bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge wichtig sind, beleuchtet. Es geht um Krebsfrüherkennung und Besonderheiten bei der Vorsorge beim Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen sowie um Möglichkeiten der allgemeinen Gesundheitsförderung durch den Betriebsarzt. In einer anschließenden Podiumsdiskussion sprechen Experten aus Wissenschaft und Praxis darüber, wie eine moderne, ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge gestaltet werden kann und welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen. Zielgruppe der Veranstaltung sind Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter.
Federführung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Moderation: Dr. med. Ralf Franke, Fa. Siemens, München
Psychische Belastung: Qualifizierungsbedarf, -wege und betriebliche Vorgehensweisen
Die Erfassung psychischer Belastungen im Rahmen der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung findet nur unzureichend statt. Unter den Ursachen, die zu dieser Situation führen, werden immer wieder Wissensdefizite und Handlungsunsicherheiten genannt. Beiträge aus der Forschung und der betrieblichen Beratung bestätigen das. Aus der Erfassung des Bedarfs werden im Workshop verschiedene Qualifizierungsmethoden vorgestellt und Herausforderungen skizziert. Abschließend runden Praxisbeispiele zu Vorgehensweisen in verschiedenen Betrieben die Veranstaltung ab.
Federführung: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Betriebssicherheit- Anforderungen und Entwicklung eines modernen Vorschriftenwerkes
In der letzten Legislaturperiode stand die Erarbeitung des technischen Regelwerks zur Betriebssicherheitsverordnung im Vordergrund der Arbeiten des Ausschusses. Durch den Paradigmenwechsel von arbeitsmittel-, beschaffenheitsbezogenen Technischen Regeln zu einem gefährdungsbezogenen Ansatz ist es gelungen ein schlankes und effizientes Regelwerk zu entwickeln. In dieser Legislaturperiode sollen die Verordnung und ihre Regeln weiter entwickelt werden. Da die Verordnung einerseits Anforderungen an die Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln und andererseits auch für den Betrieb von überwachungspflichtigen Anlagen enthält, ist es ein wesentliches Ziel ein strukturell homogenes Regelwerk zu schaffen. Im ersten Teil der Session werden 2 Forschungsprojekte vorgestellt, die sich mit der Frage befassen, ob die Liste der besonders prüfpflichtigen Arbeitsmittel noch aktuell ist. Der historisch gewachsene Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen besteht seit Jahrzehnten weitgehend unverändert. Es war zu prüfen, ob aktuelle Entwicklungen in der Technik die Risiken der gegenwärtig überwachungsbedürftigen Anlagen nicht verringert haben oder ob neue Anlagentypen mit einem hohen technischen Risiko entstanden sind, die einer Überwachung durch Dritte bedürfen. Dazu versuchten zwei Teams mit verschiedenen Ansätzen objektiv nachvollziehbare Kriterien zu finden, mit deren Hilfe ermittelt werden kann, ob die Gefahren einer Anlage so groß sind, dass sie einer Überwachung durch Dritte bedürfen. Die Ergebnisse der beiden Projekte, die im Auftrag des BMAS und im Auftrag des TÜV durchgeführt wurden, werden von den Projektnehmern vorgestellt. Prof. Dr. Pieper, Vorsitzender der Projektgruppe „Besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel“ im ABS wird den aktuellen Entwicklungstand darstellen und diskutieren.
Im zweiten Teil der Session wird im Rahmen einer Podiumsdiskussion die weitere Entwicklung des Regelwerks, insbesondere die Grundlinien der geplanten Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung skizziert. Der Referatsleiter im BMAS, Herr Dr. Klein wird zusammen mit Vertretern der Länder, der Sozialpartner und der gesetzlichen Unfallversicherung die Änderungen und deren Auswirkungen diskutieren. Die Zielgruppe für die Veranstaltung sind Vertreter der Sozialpartner, von staatlichen Stellen, der gesetzlichen Unfallversicherung und von Prüforganisationen, die sich mit dem betrieblichen Arbeitsschutz beschäftigen.
Federführung: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI)
Arbeitsschutz: zielgruppengerecht für Frauen und Männer
Federführung: Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg - Amt für Arbeitsschutz, Hamburg, und Hessisches Sozialministerium, Abteilung Arbeitsschutz
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit für alle Beschäftigtengruppen zu gestalten ist der Auftrag des Arbeitsschutzes und der Prävention. Dazu müssen alle relevanten Bedingungs- und Gefährdungsfaktoren bewertet und in Verbesserungen der Arbeitsbedingungen umgesetzt werden. Auch geschlechterspezifische, durch die soziale Geschlechterrolle bedingte Faktoren sind dabei von Belang und müssen für zielgruppengerechte, wirksame Strategien mit in den Blick genommen werden. Die Europäische Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz benennt Handlungserfordernisse im Hinblick auf Frauen und Männer ausdrücklich.
Der Beschäftigungsstrukturwandel bedeutet eine verstärkte Herausforderung, geschlechterbewusste Ansätze auch im Arbeitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung umzusetzen. Das darin liegende Optimierungspotenzial wird bislang erst wenig genutzt, obwohl Frauen und Männer davon profitieren können und der Arbeitsschutz als Ganzes gewinnt.
Der Workshop zeigt die Ansatzpunkte, den Handlungsbedarf und die Schritte zu Optimierungen in drei Dialogen:
Wie und wo setzen Arbeitsschutzrecht und Regelwerk Anhaltspunkte für geschlechtergerechte Praxis?
Prof. Dr. Katja Nebe, Arbeitsrechtlerin, Universität Bremen, und
Marianne Weg, Abteilungsleiterin Arbeitsschutz im Hessischen Sozialministerium
Wie lässt sich die Gefährdungsbeurteilung durch Auflösung des „blinden Flecks“ optimieren?
Barbara Reuhl, Referentin für Arbeitsschutz und Gesundheitspolitik, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitnehmerkammer Bremen, und
Michael Gümbel, Sujet GbR Organisationsberatung, Hamburg
Die Präventionspraxis der Gesetzlichen Unfallversicherung - Soll und Ist aus der Geschlechterperspektive
Simone Friedrich, Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtsdienste, und
Nadine Pieck, Sozialwissenschaftlerin, Universität Hannover
Schritte zur Optimierung des Arbeitsschutzes für Frauen und Männer: Was ist zu tun? Von wem? Mit welchem Ziel und Nutzen?
Abschlussdiskussion
Die Veranstaltung wird moderiert von Rainer Hellbach und Angelika Braun, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg
Gesundheit und Restrukturierung
Permanente Restrukturierungen in vielen Unternehmen können die Gesundheit der Beschäftigten – der Verbleibenden und derjenigen, die dabei entlassen werden – beträchtlich belasten. Darauf hat eine vielbeachtete Veröffentlichung einer EU-Expertengruppe im HIRES-Projekt („Health in Restructuring“) aufmerksam gemacht, die deshalb eine Art „sozialen Geleitschutz“ für solche Veränderungsprozesse vorschlägt. Zu solchen Restrukturierungen können Schließungen, Personalabbau, Outsourcing, Off-shoring, Verlagerung in Subunternehmen, Fusionen, räumliche Veränderungen, unternehmensinterne Mobilität durch Schaffung interner Arbeitsmärkte oder andere interne Reorganisationen gehören. Wie der organisationale Wandel in den Unternehmen geplant und umgesetzt wird, hat erhebliche Auswirkungen für die Gesundheit der Beschäftigten. Die Befunde und Empfehlungen des EU-Projektes HIRES haben zahlreiche – auch kontroverse – Diskussionen ausgelöst. Welche Erfahrungen hierzulande vorliegen und welche Folgerungen für die Arbeitsschutzpraxis gezogen werden können, soll im Mittelpunkt der Vortragsreihe stehen. Unterschiedliche Akteure – z.B. Betriebsärzte/innen, Betriebsräte und Unternehmensberater – werden Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis präsentieren. Befunde und Entwicklungstrends von Restrukturierungen werden einleitend von der Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Isabel Rothe, dargestellt.
Federführung: Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) und Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Moderation: Klaus Pickshaus (IG Metall) und Norbert Breutmann (BDA)



